Schlafstörungen, Müdigkeit, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel – seit Jahren soll die Klägerin unter vielerlei Symptomen leiden. Schuld daran soll, eigenen Angaben nach, eine Elektromagnetische Hypersensitivität (EHS) sein. Diese habe sie sogar gezwungen ihren Wohnsitz in Marseille aufzugeben, so Richard. Seit Jahren lebt die Französin nun in einem abgelegenen Steinhaus ohne Kabel und fließend Wasser, um der elektromagnetischen Strahlung ausgehend von Handys, Smartphones, fließend Strom und Sendefunkmasten zu entgehen.
EHS, auch als Elektrosensibilität bekannt, ist weder hierzulande noch in Frankreich als Krankheit anerkannt. Dr. Hans Dorn vom Kompetenzzentrum für Schlafmedizin der Charité zum KURIER: „Die Symptome sind natürlich echt, die Menschen leiden. Jedoch konnte bis heute kein Zusammenhang zwischen elektromagnetischer Strahlung und gesundheitlichen Beschwerden nachgewiesen werden.“
Das Toulouser Gericht sprach Richard dennoch eine Rente von monatlich 800 Euro für die nächsten drei Jahre zu, stufte sie aber nicht als krank, sondern als zu 85 Prozent behindert – und damit arbeitsunfähig ein. Danach muss Richard die Rente neubeantragen. OBL
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