Bis 1919 war der Adel ein eigener Stand in Deutschland – mit Titeln und Privilegien. In einigen Berufen gab es fast nur Adlige. Ehen mit Bürgerlichen waren verpönt. Doch heute vor 100 Jahren verlor der Adel offiziell seine Sonderstellung und alles, was ihn über Jahrhunderte ausmachte. Mit der Weimarer Verfassung vom 14. August 1919 wurden Kaiser Wilhelm II. und seine Hohenzollern politisch in die Wüste geschickt. Auch die anderen Adelssippen hatten nichts mehr zu melden.
Deshalb ist es eigentlich ein Fehler, wenn wir heute Fürstin Gloria oder Prinz Ernst August in einem Atemzug mit Prinz William oder Prinzessin Victoria nennen. Denn während William und Victoria in ihren Ländern Großbritannien und Schweden tatsächlich Prinz und Prinzessin sind, gilt das für Gloria von Thurn und Taxis und Ernst August von Hannover keineswegs. Weder sind sie eine echte Fürstin oder ein echter Prinz. Noch sind sie überhaupt Adlige.
Keinen Adelsstand in Deutschland
Juristisch gibt es keinen deutschen Adelsstand mehr – weder Prinzen noch Grafen oder Gräfinnen oder Freiherren. Die Ex-Adligen und ihre Nachkommen sind bürgerliche Menschen wie alle anderen auch. Ein Privileg ließ man ihnen allerdings: Die Mitglieder der Adelsfamilien durften den alten Titel als Bestandteil des bürgerlichen Namens und auch das „von“ behalten.
Der Unterschied zu früher ist aber bedeutend. Ein Adliger trägt einen Titel, auf den der Vorname folgt: Prinz Charles oder Prinz Harry. Bei den deutschen Nachkommen des Adels gehört das Wort „Prinz“ nur zum Nachnamen dazu. Vorname: Ernst August, Nachname: Prinz von Hannover. Charles ist ein Prinz. Ernst August heißt einfach nur so.
Deutsche Adelsverbände halten weiter am „historischen Adelsrecht“ fest
Trotz der Abschaffung der Titel und Privilegien sorgen Hochzeiten von Nachkommen adliger Familien weiter für Schlagzeilen. Auch manche der geschätzt 80.000 Mitglieder alten Adelsfamilien stufen sich als hervorgehoben ein. Die Vereinigung der Deutschen Adelsverbände hält daran fest, dass Menschen unterschieden werden in Gruppen mit und ohne das „von“ im Namen. Orientiert wird sich am „historischen Adelsrecht“, obwohl das nicht mehr existiert.
„Das Adelsrecht von 1918 wird als verbindlich für die Zugehörigkeit zum Adel angesehen“, sagt Henning von Kopp-Colomb, Präsident des Deutschen Adelsrechtsausschusses. Er meint: „In der Weimarer Verfassung ist nicht der Adel abgeschafft worden, sondern nur ihre öffentlich-rechtlichen Vorrechte.“
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