Achtung: Schon nach zwei Monaten läuft dort die Reklamations-Frist ab

Einkaufen in Polen: Kann ich umtauschen?

BK
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Berlin - Ein Einkaufsbummel in Polen ist bei Berlinern und Brandenburger sehr beliebt. Doch Vorsicht! Im Nachbarland gelten andere Vorschriften für Reklamation und Umtausch.Gerade in der Sommerzeit gewähren viele Einzelhändler in Polen Rabatte. Was aber, wenn sich das Schnäppchen als fehlerhaft erweist? Nach welchem Recht sollte man dann reklamieren? "Normalerweise unterliegen Einkäufe in Polen auch polnischem Recht", sagt Steffen Harth vom Deutsch-Polnischen Verbraucher-Informationszentrum. "Mängel muss man spätestens zwei Monate nach deren Feststellung möglichst schriftlich beim Verkäufer reklamieren, sonst kann der Verkäufer die Abhilfe verweigern."In Deutschland gilt diese Regelung nicht. Hier genügt theoretisch eine Klageerhebung innerhalb von zwei Jahren, obwohl schnelleres Handeln immer ratsam ist.Der Jurist weist darauf hin, dass beim Einkauf in Polen ausnahmsweise auch deutsches Recht gelten kann. "Ist ein Vertragsabschluss mit einem polnischen Unternehmen in Deutschland auf dessen Werbung in Deutschland zurückzuführen, gilt deutsches Recht, falls nichts anderes vereinbart wurde."Vorsicht, wenn Waren über polnische Internetseiten bestellt werden! Solche Verträge kann man zwar wie in Deutschland ohne Angabe von Gründen widerrufen, hat aber in Polen nur zehn Tage statt der hierzulande geltenden zwei Wochen Zeit.Außerdem können Verbraucher unabhängig vom Wert der Ware mit den Rücksendekosten belastet werden. In Deutschland trägt der Unternehmer die Kosten, wenn der Preis der Ware 40 Euro übersteigt und vor dem Widerruf in voller Höhe beglichen wurde. Weitere Tipps gibt's unter: Tel. 0335/500 80 650 oder www.vzb.de/reiseführer.------------------------------

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