Abzock-Tricks sind kein kleines Kavaliersdelikt, sondern Betrug

BK
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Da werden Verbraucher mit Abo-Fallen im Internet abgezockt, ein Gericht erklärt die Trickserei für "unzulässig" - und die Abzocker machen danach unter neuem Firmennamen weiter wie bisher. Denn: Die Strafermittlungen gegen sie wurden in der Regel sang- und klanglos "eingestellt". Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. festgestellt: Solche Abzockereien sind nicht allein "sittenwidriger Wettbewerb", sondern planmäßiger Betrug. Deshalb durften hier die Ermittlungen auch nicht "eingestellt" werden. Nach dem Gerichtsbeschluss sehen die Abzocker zumindest in diesem Fall nun ihrem Strafverfahren entgegen (Az. 1 Ws 29/09).

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