Abschiebe-Drama

Kleiner Dominik darf bei Mama bleiben

Behörde lenkte nach KURIER-Bericht ein. Mutter Angelika Krol sagt: „Danke!“

ANNE-KATTRIN PALMER
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„Sein Aufenthalt wird um ein Jahr verlängert“, so eine Sprecherin der Stadt. Und sie versprach auch: „Natürlich wird der Kleine nicht abgeschoben.“

Angelika Krol, Mutter des Jungen, glücklich: „Ich habe vor Freude geweint, sofort meine Eltern angerufen. Endlich muss ich keine Angst mehr haben, dass sie mir meinen kleinen Jungen wegnehmen. Es hätte mir das Herz rausgerissen. Danke für die Hilfe!“

Dominik (3) darf in Schwedt bleiben, muss im Oktober nicht zurück nach Polen.

Dominik (3) darf in Schwedt bleiben, muss im Oktober nicht zurück nach Polen.

© Thomas Lebie Lizenz

Angelika Krol und ihr Sohn Dominik: Obwohl er erst drei Jahre alt ist, wollte die Behörde seinen Aufenthalt in Deutschland nicht verlängern.

Angelika Krol und ihr Sohn Dominik: Obwohl er erst drei Jahre alt ist, wollte die Behörde seinen Aufenthalt in Deutschland nicht verlängern.

© Thomas Lebie Lizenz

Sie wollen zusammen bleiben: Marcel G. (44), Angelika Krol und der kleine Dominik.

Sie wollen zusammen bleiben: Marcel G. (44), Angelika Krol und der kleine Dominik.

© Thomas Lebie Lizenz

Dominik mit Hund Tapsi.

Dominik mit Hund Tapsi.

© Thomas Lebie Lizenz

Auch der Lebensgefährte der Polin, der Schwedter Marcel G. (44), kann es kaum fassen: „Hoffentlich bleibt es auch dabei.“

Im Mai 2010 war Angelika Krol mit ihrem Sohn nach Schwedt gekommen – weil sie sich in Marcel G. verliebt hatte und hier arbeiten wollte. Das Paar hat inzwischen eine gemeinsame Tochter (1).

Doch vor ein paar Monaten begann der Behörden-Irrsinn: Am 11. Oktober wäre die Aufenthaltsgenehmigung für Dominik abgelaufen – und die Beamten der Schwedter Ausländerbehörde weigerten sich bis Donnerstag, diese zu verlängern. Als Grund gaben sie an, dass die Mutter zwar als EU-Bürgerin die seit Mai geltende Freizügigkeit genießt. Nicht aber ihr Sohn Dominik. Damit wäre der Weg für eine Abschiebung des in Polen geborenen Jungen freigewesen.

Dabei hat die Mutter das alleinige Sorgerecht für den Kleinen, der leibliche Vater zahlt zwar Unterhalt, aber kennt den Jungen kaum.

Angelika Krol: „Das war reine Schikane. Doch zum Glück hat sich das Blatt jetzt gewendet.“

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