Constantin (†7) starb auf dem Schulweg

Unachtsamer Lkw-Fahrer erhält Bewährungsstrafe

Constantins Mutter war Zeugin des tödlichen Unfalls in Spandau.

Kerstin Rebien
Lesezeit 2 Min
Der Lkw-Fahrer Lorenz K. betritt mit seinem Anwalt den Gerichtssaal. Der Neuköllner erhielt eine Bewährungsstrafe.

Der Lkw-Fahrer Lorenz K. betritt mit seinem Anwalt den Gerichtssaal. Der Neuköllner erhielt eine Bewährungsstrafe.

© Pressefoto Wagner

Der Brunsbüttler Damm: Teddys und Kerzen stehen dort, wo das Kind starb.

Der Brunsbüttler Damm: Teddys und Kerzen stehen dort, wo das Kind starb.

© Olaf Wagner

Der Fahrer auf der Anklagebank: Lorenz K. (61) aus Neukölln. Damals Berufskraftfahrer, nun arbeitslos. Er war am Morgen des 13. Juni 2018 mit einem Mercedes-Brummi in Spandau unterwegs. Er bog von der Nauener Straße rechts in den Brunsbütteler Damm. Ohne in seinen Spiegel zu sehen. Er erfasste den kleinen Radfahrer, schleifte ihn sechs Meter mit. Er fuhr schließlich mit dem Hinterrad über den Kopf des Jungen.

Mutter: „Plötzlich tauchte der Lkw auf“

Die Mutter, die den Horror-Crash erlebte, war nun die erste Zeugin. Julia W.-S. (41) nahm alle Kraft zusammen, war unglaublich tapfer. „Wir haben am Morgen noch über den Geburtstag meines Sohnes gesprochen.“ Alles war gut, als sie losfuhren. Constantin natürlich mit Helm. Sie hielten bei Rot und starteten bei Grün.

Die Mutter: „Plötzlich tauchte der Lkw auf.“ Er bog ab. Julia W.-S.: „Er touchierte mein Kind.“ Constantin fiel auf die Seite. Die Mama: „Ich warf mein Fahrrad weg, schrie.“ Der Fahrer aber bemerkte sie nicht. Der tonnenschwere Laster rollte weiter, begrub den Jungen und das Rad unter sich.

Hilflos und entsetzt musste die Mutter alles mitansehen. Als der Fahrer dann vor ihr stand, zeigte sie mit beiden Händen auf ihren Jungen: „Und jetzt?“ Lorenz K. schockte mit seiner Antwort: „Worauf soll ich noch alles achten.“

Urteil: Sechs Monate Haft auf Bewährung

Kein Wort des Bedauerns von ihm bis zum Prozess, keine Entschuldigung. Nun stammelte er herum: „Tut mir sehr leid.“ Und sein Verteidiger: „Ein Augenblicksversagen.“

Eine Ausrede, die nicht zog: K. hatte nach einem Gutachten bis zu zehn Sekunden, um Constantin und seine Mutter zu sehen. Der Experte: „Über drei Spiegel des Fahrzeugs. Man muss nur hineinschauen.“

Eine Geldstrafe wie oft nach tödlichen Abbiege-Unfällen komme nicht in Betracht, erklärte der Richter. Urteil: Wegen fahrlässiger Tötung bekam der Lkw-Fahrer sechs Monate Haft auf Bewährung und 500 Euro Geldauflage.

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