Nach Kneipentour erwischt

33-Jähriger beschwert sich nach Suff-Fahrt auf E-Scooter über 1500 Euro Geldstrafe – und muss stattdessen 80.000 Euro zahlen

Als die Richter sahen, wen sie da vor sich hatten, gab es kein Pardon.

BK
Lesezeit 2 Min
Flott unterwegs auf dem E-Scooter: das kann böse enden, vor allem wenn der Fahrer Alkohol oder Drogen im Blut hat.

Flott unterwegs auf dem E-Scooter: das kann böse enden, vor allem wenn der Fahrer Alkohol oder Drogen im Blut hat.

© dpa

Sternhagelvoll auf dem E-Scooter unterwegs: das ist kein Klischee, sondern ein gefährliches Ärgernis, das immer häufiger in der Notaufnahme von Krankenhäusern endet. Die flotten Roller weisen ohnehin ein erhebliches Unfallrisiko auf, wer betrunken mit dem E-Scooter herumfährt, handelt fahrlässig.

Darum kannte die Polizei auch kein Pardon, als sie im November 2021 einen 33-Jährigen im Hamburger Kneipenviertel Hamburger Berg aufgriff: Bei einer Alkoholmessung zeigte sich, dass der Fahrer 1,3 Promille im Blut hatte.

Der Mann musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Doch dann flatterte ihm ein teurer Brief ins Haus: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn nach Informationen des NDR zu 1500 Euro verdonnert – 30 Tagessätze à 50 Euro, eine sehr moderate Summe: Der Tagessatz bemisst sich an dem Nettoverdienst. Die Staatsanwaltschaft hatte, ohne dies zu überprüfen, einen bescheidenen Monatsverdienst von 1500 Euro zugrunde gelegt, diesem entsprechen genau 30 Tagessätze à 50 Euro.

Einspruch gegen Strafbescheid eingelegt

Da derartige Verstöße leider allzu häufig vorkommen, kann die Staatsanwaltschaft nicht in jedem Fall die Einkommensverhältnisse überprüfen und so entschied der Sachbearbeiter nach Augenschein. Hätte der Verkehrssünder die Strafe bezahlt, wäre die Sache aus der Welt gewesen. Doch er war bockig und legte Einspruch gegen den Bescheid ein.

Es kam zum Prozess vor dem Amtsgericht und die Richterin erfragte das tatsächliche Einkommen.  Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen erfolgreichen Geschäftsmann. Da sich die Strafe nach dem Einkommen richten soll, legte sie ein Vielfaches auf die ursprüngliche Strafe drauf: 80.000 Euro beträgt sie nunmehr, statt der ursprünglichen 1500 Euro. „Eine Strafe muss spürbar sein“, begründete die Richterin laut NDR ihre Entscheidung.

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