Mit Tempo 100 durch die Stadt, mit Tempo 150 über die Stadtautobahn: Raser gefährden das Leben anderer. Doch auch wer öffentliche Straßen in Rennstrecken verwandelt, trägt ein Risiko – dass ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet und das Auto eingezogen wird. Nun zeigt eine aktuelle Bilanz der Polizei, dass dieses Risiko in Berlin inzwischen durchaus real ist. „Wir haben den Eindruck, dass sich unsere erfolgreiche Arbeit in der Szene herumspricht“, sagte Frank Schattling, im Stab des Polizeipräsidenten für den Verkehr zuständig.
Hier werden die Autos, die an illegalen Rennen in Berlin beteiligt waren, verwahrt. Insgesamt waren es in diesem Jahr 111 Fahrzeuge.
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So sieht die Bilanz der Berliner Polizei für die Zeit vom 1. Januar bis zum 1. November dieses Jahres aus: Insgesamt 111 Fahrzeuge wurden beschlagnahmt, weil sie an illegalen Rennen teilgenommen haben. In 39 Fällen waren es Mietfahrzeuge.
Der Kurfürstendamm und die Autobahn A 100 führen die Liste der Straßen an, die besonders oft Schauplatz von verbotenen Rennen sind. Dort trat die Polizei jeweils zehn Mal in Aktion. Auf der Heerstraße und im Tiergartentunnel wurden jeweils neun Autorennen unterbunden. Der Siemensdamm folgt mit fünf Fällen.
Einzeltäter erwarten bis zu zwei Jahren Haft
91 Fahrerlaubnisse wurden beschlagnahmt, sagte Schattling. Auch leitete die Berliner Polizei 219 Strafermittlungsverfahren ein, deren Basis der Paragraf 315d des Strafgesetzbuches war. „Diese Bestimmung erleichtert uns die Arbeit“, sagt der Polizeidirektor. „Vorher galten Rennen als Ordnungswidrigkeit, jetzt als Straftat.“
Nachdem bei illegalen Rennen Menschen gestorben waren, trat der Paragraf 315d im Oktober vergangenen Jahres in Kraft.
Einzeltäter müssen ebenfalls damit rechnen, zu bis zu zwei Jahren Haft oder zu einer Geldstrafe verurteilt zu werden. Denn der Paragraf 315d betrifft auch Autofahrer, die sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ fortbewegen, um ein größtmögliches Tempo zu erzielen – ob allein oder in einer Gruppe spielt dabei keine Rolle. Neu ist auch der Paragraf 315f. Er erlaubt es, Autos einzuziehen. „Da fangen harte Jungs schon mal an zu schlucken, wenn ihr Spielzeug weggenommen wird“, sagte ein Polizist.
Mietautos müssen allerdings den Eigentümern zurückgegeben werden. In Berlin gibt es Fahrzeugvermieter, die sich auf Luxuskarossen und getunte Autos spezialisiert haben. Ein Charlottenburger Anbieter bietet Mercedes-Benz AMG CLA (Höchsttempo 250) für 79 Euro pro Tag an.
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