Corona-Hilfen für Kultur und Veranstalter

22 Milliarden Euro plus für Überbrückungshilfe

Die Corona-Hilfsmaßnahmen für Soloselbstständige sollen aufgestockt werden. Geholfen werden soll auch insbesondere der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

BK
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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sind sich einig.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sind sich einig.

© Imago Images/photothek

Berlin - Unternehmen und Solo-Selbstständige können mit einem weiteren Corona-Hilfspaket im Umfang von 22 Milliarden Euro bis Ende Juni 2021 rechnen. Bei der Zahl handelt es sich um das geschätzte Programmvolumen für die von Januar bis Ende Juni 2021 geplante „Überbrückungshilfe III“, auf die sich das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) und das Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD) geeinigt haben. Zuerst hatten das Nachrichtenportal The Pioneer und der Deutschlandfunk über das Volumen berichtet.

Auch Beherbergungsbetriebe sind antragsberechtigt

Bei der zudem verabredeten Konkretisierung der sogenannten Novemberhilfe, die Umsatzeinbußen während des Teil-Lockdowns ausgleichen soll, wird nun nach Schätzungen von einem Volumen in Höhe von etwa 14 Milliarden Euro ausgegangen. Bisher war mit einem Volumen von etwa 10 Milliarden Euro gerechnet worden. Mit der Konkretisierung wird klargestellt, dass auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten als direkt betroffene Unternehmen antragsberechtigt sind. Damit wird nach Angaben beider Ministerien sichergestellt, dass auch Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen Novemberhilfe erhalten können.

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Auch mittelbar von den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie betroffene Unternehmen sollen nach der Einigung Anträge stellen können, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahen betroffenen Unternehmen erzielen. Dies helfe etwa Unternehmen und Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wie Tontechnikern, Bühnenbauern oder Beleuchtern.

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