Jedes Jahr bricht über Naturschutzverbände, Tierheime und Tierarztpraxen eine Flut vermeintlich elternloser Jungvögel herein, die von mitleidigen Tierfreunden „gerettet“ werden. Die gut gemeinten Bemühungen Schaden allerdings mehr als sie Nutzen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, u.a. heimischen Vögeln nachzustellen. Nur kranke oder verletzte Tiere dürfen aufgenommen werden.
Einsame Jungvögel sind keineswegs elternlos. Sie haben in der Regel nur das Nest verlassen und betteln aus umliegenden Büschen oder Bäumen ihre Eltern um Futter an. Für Jungvögel steigert dies die Überlebenschancen, da Nester häufiger von Fressfeinden angegriffen werden. Ob ein Jungvogel wirklich allein ist kann man frühestens nach einer Stunde unauffälliger Beobachtung sagen.
Oft genügt es schon, einen am Boden sitzenden Jungvogel auf einen höher gelegenen Ast zu setzen - er ruft sich dann schon seine Eltern herbei. Vogelkinder werden - anders als bei Säugetieren – auch nach der Berührung durch Menschen wieder von ihren Eltern angenommen.
Arten, die dem Jagdrecht unterliegen (Greifvögel, Hühner- oder Wasservögel), dürfen nur mit Einwilligung des Jagdinhabers aufgenommen werden.
Eine Zusammenfassung wichtiger Wildtieradressen und Bestimmungen finden Sie hier http://www.tierambulanz.de/wildtiere

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