Wenn ein geliebter tierischer Begleiter stirbt, leiden wir einen großen Verlust. Aber wie auch bei uns Menschen müssen wir uns Gedanken über den Verbleib der sterblichen Überreste machen.
Der Gesetzgeber verweist auf das Tierkörperbeseitigungsgesetzt kurz TierKBG. http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/TierKBG.htm
Für welche Art der Beisetzung Sie sich entscheiden liegt ganz in Ihrem Ermessen. Eine nach dem Gesetz sichere und nach ethisch und moralischen Werten akzeptierte Form der Beisetzung ist zum Beispiel die Kremierung (Einäscherung).
Da sich ein Verlust nicht ankündigt und oft sehr unverhofft kommt, bietet die „Tierambulanz“ einen Abholdienst. Dies geschieht auch Nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Besonders in den warmen Sommermonaten wird dieser Service hoch geschätzt.
Über Möglichkeiten einer Beisetzung können Sie sich jederzeit vorab bei einem Haustierbestatter informieren.

Jedes Jahr werden tausende Heimtiere verschenkt. Zu Anfang ist die Freude über die neuen Mitbewohner sehr groß. Schnell wird jedoch klar, dass die Haltung von Hund, Katze & Co mit viel Arbeit, Verantwortung und Kosten verbunden ist. Mehr...
Wer hat das schönste oder lustigste Heimtier? Dies wird in einer großen Charity-Aktion auf Brandenburgs größter Messe, der Brandenburgia, geklärt. Mehr...
Über diese beiden Vierbeiner lacht die ganze Welt. Sia, Broholmer-Dame mit eleganter Gabel-Haltung und Nono, Golden Retriever mit traurigen Augen, machen vor, was gute Tischmanieren sind. Mehr...
