Ausnahmeregelung für Tätowierungen läuft aus - Hunde, Katzen und Frettchen betroffen
2003 hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt verlangt. Gültig sind demnach sowohl die Tätowierung als auch der Chip (Transponder). Bei der Tätowierung bestehe allerdings die Gefahr der Unleserlichkeit, was beim Chip auszuschließen sei. Nach dem Willen der EU-Politiker sollten alle Hunde, Katzen und Frettchen beim Grenzübertritt gechipt sein. Da dies kurzfristig nicht zu realisieren war, wurde eine Übergangsfrist von acht Jahren festgesetzt. Diese Frist läuft am 3. Juli 2011 ab.
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