Das Pusteröhrchen muss griffbereit sein: In Frankreich sind ab dem 1. Juli Alkoholtester in jedem Fahrzeug Pflicht. Bußgelder für fehlende Geräte werden zwar erst ab November verteilt, Urlauber sollten sich trotzdem schon einen Tester zulegen.
Übergangsfrist bis Herbst
Frankreich-Urlauber sollten sich ab dem 1. Juli davon überzeugen, dass ein Alkoholtester an Bord ist, wenn sie mit ihrem privaten PKW oder einem Mietfahrzeug unterwegs sind. Denn ab diesem Datum ist das kleine Einweg-Gerät, ein einfaches Modell mit Plastiktüte und Reagenzröhrchen, in unbenutztem Zustand für alle Auto- und Motorradfahrer dort vorgeschrieben.
Nach Angaben des ADAC gilt allerdings eine Übergangsfrist. Erst ab 1. November verhänge die Polizei bei Verstößen eine Geldbuße von elf Euro. Nach Informationen des Vergleichsportal Billiger-Mietwagen.de planen Anbieter von Mietwagen bis spätestens zum Ende der Übergangsfrist, ihre Autos mit Alkoholtestern auszurüsten. Bei der Abholung des Fahrzeugs sollten sich Mieter am besten direkt informieren, ob schon ein Alkoholtester im Wagen ist.
An Tankstellen und in Apotheken kann man Tester kaufen
Reisende in Frankreich, die ihr privates Fahrzeug nutzen, können das Gerät ab rund 1,50 Euro zum Beispiel an Tankstellen, in Diskotheken oder in Apotheken kaufen. In Deutschland gibt es die Alkoholtester auch in vielen TÜV-Service-Centern zu kaufen. Der ADAC rät, Alkoholtester frühzeitig zu beschaffen oder direkt nach der Grenze zu besorgen. Verbraucher sollten beim Kauf auf die Kennzeichnung „NF“ achten. Nur diese Modelle nach französischer Norm werden von der Polizei im Nachbarland anerkannt.
Fahrer sollen blasen vor dem Fahren
In Frankreich ist jeder dritte tödliche Verkehrsunfall Alkohol am Steuer geschuldet. Die neue Regelung gehört zu einem Maßnahmenpaket zur Verkehrssicherheit. Sie soll Fahrer sensibilisieren und dazu animieren, sich selbst zu testen, bevor sie sich ans Steuer setzen.
Wer in Frankreich mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss laut ADAC mit einer Strafe von mindestens 135 Euro rechnen. Außerdem gilt, wie in Deutschland, ein striktes Handyverbot hinter dem Lenkrad. Mitgeführt werden muss den Angaben zufolge auch mindestens eine reflektierende Warnweste. (dpa/ig)
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