Montag, 4. Juli 2011
Verkehrsrecht

Fahrradfahren auch ohne MPU erlaubt


Fahrradfahren kann auch ohne Durchführung einer MPU erlaubt bleiben!
Fahrradfahren kann auch ohne Durchführung einer MPU erlaubt bleiben!
Foto: ©fotolia.com/m.schuckart

Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz bleibt das Fahrradfahren auch ohne Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erlaubt.

Dem Antragssteller wurde aufgrund einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Das daraufhin beigebrachte Gutachten klärte zwar die Frage, ob zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs sicher getrennt werden kann. Offen blieb jedoch, ob auch zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs getrennt werden kann. Da sich der Betroffene der Aufforderung zur Vorlage eines entsprechenden Gutachtens widersetzte, verbot die zuständige Straßenverkehrsbehörde daraufhin auch das Fahrradfahren.

Gegenüber einem Fahrradfahrer kann ebenfalls die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden. Eine rechtmäßige Anordnung erfordere aber die begründete Annahme, der betroffene Verkehrsteilnehmer werde voraussichtlich zeitnah erneut unter Alkoholeinfluss ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug führen. Nicht ausreichend ist, dass der betroffene Verkehrsteilnehmer bereits als Kraftfahrer mit einer unzulässig hohen Blutalkoholkonzentration auffällig geworden ist. Denn einerseits bedeutet die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrrad für andere Verkehrsteilnehmer keine besondere Gefährdung. Andererseits gelten Fahrradfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1‰ nicht schon als absolut fahruntüchtig. Das Verbot des Fahrradfahrens war demnach rechtswidrig.

(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 08.06.2011, Az.: 10 B 10415/11) (JOH)

Lesen Sie mehr Rechtstipps vom anwalt.de-Redaktionsteam zum Verkehrsrecht

Anzeige
Weitere Meldungen aus dem Bereich Recht
Manche Klagen und Urteile sind so aberwitzig, dass der Laie vermuten muss, Till Eulenspiegel sei in Justitia gefahren.
Absurdes Recht

US-Bürger klagen oft und erfolgreich auf Schadensersatz in Millionenhöhe. Hier erzählen wir die absurdesten Fälle.  Mehr...

Rechtsverstöße

Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix beobachtet den Umgang von Facebook mit seinen Nutzerdaten mit Argwohn.  Mehr...

Die Salatsoße gehört natürlich auf den Salat und nicht auf den Boden.
Kantinenunfall

Das Ausrutschen eines Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn am Montag entschieden.  Mehr...

Anzeige
Anzeige
Anzeige
KURIER kaempft
Top Stories
Google Anzeigen
Handyreporter
Neueste Bildergalerien
Berliner Kurier
Webtipps
Angesagte Modelabels wie Lacoste gibt es im Streetwear-Shop www.def-shop.com