Donnerstag, 26. Januar 2012
Steuern

Holen Sie sich Ihr Geld zurück!



Foto: istock

Viele staunen, wenn sie auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung für 2011 die Steuersumme sehen, die insgesamt an den Fiskus ging. Einen Teil davon können sich viele mit ihrer Steuererklärung zurückholen. Im Schnitt 850 Euro musste das Finanzamt in den letzten Jahren erstatten.

Kommen bei einem Arbeitnehmer mehr als 1000 Euro für Arbeitsmittel und andere Werbungskosten zusammen, lohnt es sich, dies alles in der Steuererklärung nachzuweisen. Auch für die, die nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Hier Tipps von Finanztest, welche Kosten Sie in Anlage N abrechnen können.

Steuern: Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Werbungskosten

Weg zu Arbeit

Viele können allein durch ihren Weg zur Arbeit mehr als 1000 Euro geltend machen. 1035 Euro sind es bei 230 Arbeitstagen, wenn Sie nur 15 Kilometer entfernt von der Firma wohnen – egal ob Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Bahn- oder Mitfahrer. Für jeden Entfernungskilometer gibt es pauschal 30 Cent (ab Zeile 31). Das gilt nur für den Hinweg. So wird gerechnet: 30 Cent x Entfernungskilometer x Arbeitsweg.

Welche Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben?

Hier die Fälle, in denen der Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben muss.

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