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Samstag, 20. August 2011

Neues Insolvenzrecht: So kommen Sie schnell raus aus alten Schulden


Die Kassen sind (fast) leer: Wehmeyer hat Insolvenz beantragt.
Die Kassen sind (fast) leer: Wehmeyer hat Insolvenz beantragt.
Foto: dpa (Symbolbild)

Für 109.000 Haushalte hieß es im vergangenen Jahr: Der einzige Weg heraus aus den Schulden ist die private Insolvenz.

Und das ist ein sehr harter Weg. Nur wer sechs Jahre lang jeden entbehrlichen Cent in die Schuldentilgung steckt, bekommt am Ende dieser „Wohlverhaltensphase“ die Restschuld-Befreiung.

Manche Schuldner wählen aber auch einen anderen Weg. Sie suchen sich einen Job in einem anderen Land der Europäischen Union, melden sich dort zur Privatinsolvenz an, müssen dann zwar finanziell die Zähne zusammenbeißen, bekommen aber die Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

Mit dieser etwa in Großbritannien oder Frankreich ausgesprochenen Restschuldbefreiung können sie offiziell schuldenfrei nach Deutschland zurückkehren.

Nun passt auch Deutschland noch vor den nächsten Wahlen 2013 das Insolvenzrecht an die in der EU üblichen Regeln an. Dann sieht der Weg aus den Schulden so aus:

Wie bisher muss der Schuldner eine Schuldnerberatung aufsuchen. Die versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Wenn das nicht funktioniert, kann der Schuldner mit einem Anwalt oder Schuldnerberater bei Gericht einen Antrag auf Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung stellen.

Wird auch der vom Gericht aufgestellte Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelehnt, beginnt das Insolvenzverfahren. Ein Treuhänder zieht das pfändbare Vermögen ein, dazu muss nach noch geltendem Recht sechs Jahre jeder Cent über dem pfändbaren Einkommen abgeführt werden.

Aber egal, wie viel Schulden abgestottert wurden: Wer sechs Jahre durchhielt, alle Auflagen erfüllte, bekam die Restschuldbefreiung. Die gibt es demnächst nach drei Jahren – aber nur, wenn wenigstens 25 Prozent der Schulden beglichen sind.

Die Rechtsschutzexperten der Arag warnen Schuldner allerdings davor, jetzt einfach das neue Insolvenzrecht abzuwarten. Denn: Auch ein Gläubiger kann anstelle des Schuldners einen Insolvenzantrag stellen - und mit einer „Insolvenzverschleppung“ macht man sich unter Umständen sogar strafbar.

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