Mittwoch, 9. November 2011
Kuckuckskind

Gericht zwingt untreue Mutter zum Reden


Ein Vaterschaftstest brachte die Wahrheit über das Kuckuckskind ans Licht.
Ein Vaterschaftstest brachte die Wahrheit über das Kuckuckskind ans Licht.
Foto: dpa
Karlsruhe –  

Männer, denen ein Kuckucks-Kind untergeschoben wurde, haben künftig mehr Rechte: Die Mutter muss ihnen den Namen des leiblichen Vaters verraten – damit dieser für Unterhaltszahlungen aufkommt. Das entschied der Bundesgerichtshof zugunsten eines getäuschten „Scheinvaters“.

2006 hatte sich der früh pensionierte Polizist Reinhard S. (49) als stolzer Vater eines Söhnchens gefühlt. Zumindest glaubte er ein Jahr, mit seiner damaligen Partnerin ein gemeinsames Kind gezeugt zu haben. Bis er herausfand, dass ihm seine Freundin einen weiteren Sex-Partner verschwiegen hatte und ihm ein „Kuckuckskind“ untergeschoben worden war. 2007 bestätigte das ein Vaterschaftstest.

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Bis dahin hatte der Betrogene an die inzwischen getrennt von ihm lebende Frau 1200 Euro Babyausstattung und 3300 Euro Unterhalt für „sein“ Kind gezahlt. Das Geld wollte er zurück verlangen – vom wahren Vater. Doch seine Ex-Partnerin rückte dessen Namen nicht raus, obwohl der inzwischen sogar schon monatlich 202 Euro Unterhalt für das Kind zahlt.

Der „Scheinvater“ zog vor Gericht, bekam in zwei Instanzen Recht. Jetzt schränkte auch der Bundesgerichtshof als höchstes Gericht das Schweigerecht der Mutter ein und verdonnerte sie, den Namen zu nennen. Sie schulde ihrem Ex-Partner „Auskunft über die Person, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat“, heißt es im Urteil.

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