Mittwoch, 20. Juli 2011
Klage gegen Mobilfunk-Anbieter

So schnell darf das Handy nicht gesperrt werden


Auch, wenn man mal verspätet zahlt, darf das Handy nicht still gelegt werden.
Auch, wenn man mal verspätet zahlt, darf das Handy nicht still gelegt werden.

Bei einem geringfügigen Zahlungsrückstand, wegen einer einzelnen nicht pünktlich beglichenen Mobilfunk-Rechnung kann doch nicht gleich das Handy gesperrt werden! So entschied der Bundesgerichtshof eine aktuelle Klage der Verbraucherzentrale gegen E-Plus, befand in seinem Urteil gleich acht Klauseln des Unternehmens für unzulässig (Az. III ZR 157/10).

So hatte sich E-Plus auch noch das Recht vorbehalten, von seinen Kunden eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellte, dass der Kunde anderswo irgendwelche Schulden hat.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale hat das E-Plus-Urteil Bedeutung für die gesamte Branche, die nun ebenfalls ihre AGB nach möglicherweise unzulässigen Klauseln zu durchforsten habe. In einemfrüheren Verfahren hatte der BGH T-Mobile und congstar untersagt, ihren Kunden schon bei einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro das Handy abzuschalten.

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