Dienstag, 14. Februar 2012
Kein Unfallversicherungsschutz

Mord: kein Arbeitsunfall


Ein brutaler Überfall ist nicht automatisch ein Arbeitsunfall.
Ein brutaler Überfall ist nicht automatisch ein Arbeitsunfall.
Foto: © iStockphoto.com/jonathanparry

So mancher Arbeitsunfall kann zwar tragischerweise tödlich enden. Die Ermordung auf der Rückfahrt nach einem Termin beim Steuerberater ist jedoch nicht zwingend auch ein Arbeitsunfall. Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht insoweit nicht.

Diese bittere Erkenntnis machte eine sowieso bereits von familiären Schicksalschlägen getroffene Frau. Die Ehefrau war Betreiberin mehrerer Pizzerien. In einem Restaurant wurde unter anderem auch der Ehemann als Bürokraft beschäftigt. Seine Aufgaben umfassten hierbei beispielsweise die persönliche Abgabe der betrieblichen Buchhaltungsunterlagen beim Steuerberatungsbüro. Auf der Rückfahrt eines solchen Termins kam es jedoch zu einem grausamen Verbrechen. In einem abgeschiedenen Industriegebiet ermordete der ihn begleitende volljährige Sprössling den vollends überraschten Vater. Infolge dieses Geschehens beanspruchte die Ehefrau letztlich vergebens aus der gesetzlichen Unfallversicherung die Gewährung einer Witwenrente.

Ein Entfallen des Unfallversicherungsschutzes komme zwar nicht allein aufgrund der Tatsache in Betracht, dass der Mann Opfer eines brutalen Überfalls wurde. Ob ein solcher Überfall rechtlich als Arbeitsunfall zu qualifizieren sei, beurteile sich allerdings maßgeblich nach den Beweggründen des Täters. Vorliegend sei das Motiv des später verurteilten Mörders überwiegend in erbittertem Hass gegenüber dem Vater sowie destruktiv-archaisch wirkenden Handlungsfantasien zu finden gewesen. Diese Gründe seien jedoch allein der persönlichen Sphäre beider beteiligten Personen zuzuordnen. Ein innerer Zusammenhang zwischen dem Überfall als Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit liege demnach nicht vor.


(LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 22.11.2011, Az.: L 2 U 5633/10)

David Johnson (JOH)

Lesen Sie mehr Rechtstipps vom anwalt.de-Redaktionsteam zum Sozialrecht.

Anzeige
Weitere Meldungen aus dem Bereich Recht
Manche Klagen und Urteile sind so aberwitzig, dass der Laie vermuten muss, Till Eulenspiegel sei in Justitia gefahren.
Absurdes Recht

US-Bürger klagen oft und erfolgreich auf Schadensersatz in Millionenhöhe. Hier erzählen wir die absurdesten Fälle.  Mehr...

Rechtsverstöße

Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix beobachtet den Umgang von Facebook mit seinen Nutzerdaten mit Argwohn.  Mehr...

Die Salatsoße gehört natürlich auf den Salat und nicht auf den Boden.
Kantinenunfall

Das Ausrutschen eines Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn am Montag entschieden.  Mehr...

Anzeige
Anzeige
Anzeige
KURIER kaempft
Top Stories
Google Anzeigen
Handyreporter
Neueste Bildergalerien
Berliner Kurier
Webtipps
Angesagte Modelabels wie Lacoste gibt es im Streetwear-Shop www.def-shop.com