Montag, 9. Januar 2012
Gericht entscheidet

Gefährlicher Sex: Versicherung zahlt nicht


Gefährlicher Sex kann den Versicherungsschutz kosten.
Gefährlicher Sex kann den Versicherungsschutz kosten.
Foto: dpa
Hamm –  

Wer im Bett nicht aufpasst, für den kann's teuer werden. Denn Versicherungen müssen nicht zahlen, wenn's beim stürmischen Sex zu Schäden kommt.

Richter entschieden jetzt: Gefährliche Sexualpraktiken können den Schutz der Haftpflichtversicherung kosten.

Mit riskanten Vorlieben kann Sex laut dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zu einer „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung“ werden. Diese darf eine Haftpflichtversicherung ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausnehmen (Az.: I-20 U 10/11).

Das berichtet die Fachzeitschrift „recht und schaden“ (Heft 11/2011). Anlass für das Urteil war ein Fall, in dem ein Mann seine Partnerin mit einem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte – um sie sexuell zu stimulieren. Die Frau musste danach in ärztliche Behandlung, von ihrem Sex-Partner verlangte sie Schadenersatz. Er leitete den Fall an seine Haftpflichtversicherung weiter, diese wollte aber nicht blechen.

Die Richter gaben der Versicherung Recht. Die vom Kläger und seiner Partnerin geübten Sex-Praktiken fielen deutlich aus dem Rahmen und seien auch objektiv betrachtet gefährlich. Daher bestehe in diesem Fall kein Versicherungsschutz. Als unerheblich wertete das Gericht den Einwand, der Kläger habe seine Partnerin nicht bewusst schädigen wollen – er hatte einfach nur sehr spezielle Vorlieben.

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