Im Prozess gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann fordert die Verteidigung einen Freispruch.
Außerdem solle Kachelmann für die Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen entschädigt werden, beantragte Verteidiger Johann Schwenn.
Zuvor hatte die Verteidigung versucht, systematisch jeden Verdacht gegen den Moderator zu zerstreuen. Pflichtverteidigerin Andrea Combé begann am Vormittag, Punkt für Punkt die einzelnen Beweismittel und Zeugenaussagen zu würdigen.
Weder die Spuren auf dem Messer, mit dem Jörg Kachelmann seine Ex-Geliebte bedroht haben soll, noch die Verletzungen der Frau sind nach ihrer Ansicht geeignet, die Schuld des 52-jährigen Schweizers zu beweisen. „Es gibt keine Spuren an dem Messer, die die Version der Nebenklägerin bestätigen“, sagte Combé vor dem Landgericht Mannheim.
Der 38-Jährigen warf die Anwältin vor, sie habe „ihre Aussage nach und nach den Ermittlungsergebnissen angepasst“.
Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche vier Jahre und drei Monate Haft für den Wettermoderator gefordert. Der 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Das Urteil soll am kommenden Dienstag (31. Mai) fallen.

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