44 Verhandlungstage, 38 Zeugen, eine Million Euro Kosten. Der Fall Kachelmann: Am Dienstag wurde das Urteil im Vergewaltigungsprozess gesprochen.
Mit einem überraschenden Ergebnis. Der Wettermoderator wurde vom Richter freigesprochen! Nach Auffassung der Richter reichten die Indizien nicht für eine Verurteilung aus. Heißt: Ein Freispruch „zweiter Klasse“ aus Mangel an Beweisen.
Kachelmann hatte vor der Verkündigung des Urteils wie versteinert gewirkt. Seine Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, hatte den Gerichtssaal erst wenige Minuten nach Verkündung des Freispruchs betreten. Sabine W. kam also erst zur Begründung des Urteils.
Im Publikum gab es spontanen Applaus und Jubel der zahlreichen Kachelmann-Fans.
In dem Urteil hieß es, dass der 52-Jährige für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden wird (25 Euro pro Tag - also bei 132 Tagen in U-Haft macht das 3300 Euro). Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Freispruch erster Klasse. Das Gericht stellt die Unschuld fest, ohne Wenn und Aber. In diesem Fall hätte Kachelmann das Gericht als freier Mann verlassen.
Dann hätte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Sabine W. einleiten müssen - wegen des Verdachtes, Kachelmann absichtlich falsch beschuldigt zu haben.
Freispruch aus Mangel an Beweisen. Für Kachelmanns Ruf nicht gut, aber juristisch ein blitzsauberer Freispruch und eine Blamage für die Staatsanwälte.
Nach der Urteilsverkündung verließ Kachelmann ohne Kommentar das Gericht per Auto. Am Steuer: Pflichtverteidigerin Andrea Combé, Beifahrer: Medienanwalt Ralf Höcker. Kachelmann saß auf der Rückbank des BMW.
Trotz Freispruchs gab's heftige Kritik von Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn. Die Kammer hätte den Angeklagten „zu gerne verurteilt“ und in ihrer Urteilsbegründung nochmal „richtig nachgetreten“, um „den Angeklagten maximal zu beschädigen“. Schwenn sprach von einem „befangenen Gericht“ und einer „Erbärmlichkeit im Gerichtssaal“.
Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer stellte sich auch nach dem Freispruch auf die Seite der Ex-Freundin. „Man muss auch Respekt vor dem möglichen Opfer haben“, sagte Schwarzer. Die Nebenklägerin - Kachelmanns Ex-Geliebte - habe „sehr überzeugend dargelegt, dass sie vielleicht die Wahrheit gesagt habe“.
Der Prozess habe gezeigt, dass Kachelmann „nicht nur diese Frau gezielt manipuliert hat“. „Er kommt nicht ins Gefängnis, es bleibt alles offen“, sagte Schwarzer.
Verklagt Kachelmann jetzt seine Ex-Freundin auf Schadensersatz?
Das hängt unter anderem davon ab, ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegt - dafür hat die Staatsanwaltschaft eine Woche Zeit.
Wie geht es jetzt mit Kachelmann weiter?
Der Freigesprochene will ab sofort wieder für die Meteomedia Gruppe arbeiten. Das teilte die Firma unmittelbar nach dem Urteil auf ihrer Internet-Seite mit. Dazu gehörten auch seine Kommentare zum Wetter in Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter.
Zusätzliche öffentliche Auftritte seien in Zukunft nicht ausgeschlossen. „Meteomedia freut sich über den längst überfälligen Freispruch ihres Firmengründers Jörg Kachelmann“, erklärte die Firma.
Die ARD wird Kachelmann vorerst nicht ins Programm zurückholen - die Betonung liegt auf vorerst. „Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist und das Urteil keine Rechtskraft erlangt hat, sieht die ARD in dieser Angelegenheit keinen Entscheidungsbedarf“, sagte ein ARD-Sprecher am Dienstag auf Anfrage.
20. März 2010: Der Moderator und Schweizer Staatsbürger Jörg Kachelmann wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen, weil er in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll. Kachelmann gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.
22. März 2010: Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als „frei erfunden“ zurück.
19. Mai 2010: Wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhebt die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage.
1. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Kachelmann sei weiter dringend tatverdächtig. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.
9. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den Moderator. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.
15. Juli 2010: Kachelmann verbringt seinen Geburtstag hinter Gittern.
29. Juli 2010: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
6. September 2010: Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim beginnt - und wird gleich wieder vertagt. Kachelmanns Anwälte hatten zuvor Befangenheitsanträge gegen zwei Richter gestellt. Das mutmaßliche Opfer erscheint überraschenderweise vor Gericht.
13. September 2010: 2. Verhandlungstag. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge verliest die Anklage. Demnach soll Kachelmann seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann sagt bis auf seine Personalien nichts.
18. Oktober 2010: 10. Verhandlungstag. Die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers beginnt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wird vier Verhandlungstage lang dauern.
25. Oktober 2010: 12. Verhandlungstag. Die ehemalige Geliebte Kachelmanns hält vor Gericht an ihren Beschuldigungen fest. Bei ihrer Ankunft am Landgericht erregt sie Aufsehen: Um sich vor den Fotografen zu schützen, hält sie sich ein Buch vor den Kopf. Titel: „Der Soziopath von nebenan“.
27. Oktober 2010: 13. Verhandlungstag. Nach insgesamt mehr als 20 Stunden wird die Vernehmung der ehemaligen Geliebten abgeschlossen. Verteidiger Reinhard Birkenstock zeigt sich zufrieden. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge bezeichnet das als „Wunschdenken“.
29. November 2010: Kachelmann wechselt überraschend seine Verteidiger - Reinhard Birkenstock und Klaus Schroth beenden das Mandat, es übernimmt der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn.
1. Dezember 2010: 16. Verhandlungstag. Erster Auftritt von Kachelmanns neuem Verteidiger Johann Schwenn.
8. Dezember 2010: 18. Verhandlungstag. Schwenn beantragt, die Redaktionen der Zeitschriften „Bunte“ und „Focus“ durchsuchen zu lassen. Er wirft den Blättern vor, sie wollten mit „gekauften Zeuginnen“ den Prozess beeinflussen. Deshalb will Schwenn Schriftstücke und Datenträger sicherstellen lassen.
20. Dezember 2010: 21. Verhandlungstag. Ein Experte des Landeskriminalamts wird zu den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen vernommen. Weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge finden sich DNA-Spuren, auch nicht des mutmaßlichen Opfers. Kachelmann soll der Frau jedoch den Messerrücken an den Hals gedrückt haben.
1. Februar 2011: 25. Verhandlungstag. Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern kann weder ausschließen noch bestätigen, dass sich das mutmaßlich Opfer seine Verletzungen selbst zugefügt hat.
25. März 2011: 34. Verhandlungstag. Das mutmaßliche Opfer wird nochmals vernommen. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Wie der Vorsitzende Richter Seidling anschließend mitteilt, bleibt die Frau bei ihren Vorwürfen.
31. März 2011: 36. Verhandlungstag. Die Staatsanwälte Oskar Gattner und Lars-Torben Oltrogge berichten, dass Kachelmanns Ex-Geliebte die Ermittler zunächst hartnäckig in einem Punkt belogen hat. Am Tatverdacht ändert das für die Staatsanwälte nichts.
5. Mai 2011: 39. Verhandlungstag. Der Psychiater Hartmut Pleines wird zur Schuldfähigkeit Kachelmanns befragt. Ergebnis: Kachelmann zeige „keinen Hinweis auf gröbere psychische Störungen“. Auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung schließt Pleines aus.
18. Mai 2011: 42. Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hält Kachelmann weiterhin für schuldig. Sie fordert in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
24. Mai 2011: 43. Verhandlungstag. Die Verteidigung beantragt Freispruch für Kachelmann.
31. Mai 2011: Das Gericht spricht Kachelmann frei, aus Mangel an Beweisen.
11 Seiten umfasst die Anklageschrift.
44 Tage wurde verhandelt.
1 Stunde soll die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Michael Seidling dauern.
4 Jahre und 3 Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft.
8 Richter insgesamt sind am Verfahren beteiligt. Neben Seidling zwei weitere Berufsrichter, zwei Schöffen. 4 von 5 müssen einem Urteil mindestens zustimmen. Im Hintergrund: ein Ergänzungsrichter und zwei „Ersatzrichter“.
3 Staatsanwälte waren im Verfahren tätig.
6 Anwälte beschäftigte Kachelmann, darunter erst als Starverteidiger den Kölner Reinhard Birkenstock und jetzt Johann Schwenn aus Hamburg.
2 der Verteidiger waren sogenannte Notwendige Verteidiger (umgangssprachlich Pflichtverteidiger), die aus dem Gerichtsbezirk kommen, um auf jeden Fall den Fortgang des Verfahrens zu sichern.
38 Zeugen wurden gehört, 10 davon Ex-Freundinnen des Angeklagten.
20 Stunden sagte Hauptbelastungszeugin Sabine W. bei 8 Besuchen im Saal aus.
9 Gutachter wurden gehört, einer wurde abgelehnt.
5 Aktenordner füllt der E-Mail-Verkehr des Stars mit Sabine W.
5 bis 10 Polizisten mussten pro Verhandlungstag abgestellt werden.
Eine Million Euro wird das Verfahren schätzungsweise kosten. Wird Kachelmann verurteilt, muss er alles zahlen. Wird er freigesprochen, „nur“ seine Wahlverteidiger. Die sind aber teuer genug.
395.000 Euro wollte Kachelmann für ein Ferienhaus auf Hiddensee haben, das er während des Prozesses zum Verkauf anbot.
25 Euro Haftentschädigung bekäme Kachelmann bei einem Freispruch für jeden der 132 Tage U-Haft. Also 3300 Euro.
Einmal bestätigte Verteidigerin Andrea Combé, dass Kachelmann am 9. März die Studentin Mirjam geheiratet hat. Mirjam war auch die erste Zeugin, die vernommen wurde.

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