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Dienstag, 31. Juli 2012

Der Nazi-Deal: Bewährung für die Hass-Musiker

Von MARCUS BÖTTCHER und THEO SCHNEIDER

Uwe D. (vorn) und sein Sohn Gordon (im Hintergrund) im Landgericht.
Uwe D. (vorn) und sein Sohn Gordon (im Hintergrund) im Landgericht.
Berlin –  

Per Deal zur Bewährung. Zwei Berliner Neonazis kamen nach einer „geständigen Einlassung“ glimpflich davon. Uwe D. und sein Sohn Gordon wurden wegen der Verbreitung von rechtsextremer Musik verurteilt.

Kinnbärtchen, Sonnenbrille, Stinkefinger. Tiefbauer Uwe D. (49) machte nach dem Urteil auf cool. Kurz zuvor hatte ihn das Landgericht zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, seinen Sohn Gordon zu 14 Monaten. Den beiden Männern wurden Volksverhetzung, die Herstellung rechtsextremer Liedtexte sowie die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Die D.s hatten von 2006 bis 2009 Hasslieder gegen Juden, Muslime, dunkelhäutige Menschen und Punks verbreitet.

Obwohl beide in Justizkreisen keine Unbekannten sind (mehrere Vorstrafen wegen des „Erschleichens von Leistungen“) kamen sie mit Bewährung davon – das Ergebnis eines Deals zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, bei dem beide ein Geständnis ablegten.

Sie gaben zu, CDs mit volksverhetzenden Liedern (ihre Bands hießen „Sigil“ und „Midgards Stimme“) über einen rechten Radiosender im Internet abgespielt und beworben zu haben. In den Texten wurde unter anderem NS-Gedankengut verherrlicht. Die Betreiber des Radios waren bereits 2009 zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Besonders pikant: Zu ihnen gehörte eine Moderatorin, die für den niedersächsischen Verfassungsschutz tätig war.

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