Altenpflegerin Brigitte Heinisch verklagte Vivantes und hat den Kampf nach sechs Jahre gewonnen.
Brigitte Heinisch (49) spricht leise, sie sagt: „Ich jedenfalls kann jeden Morgen in den Spiegel sehen, ohne mich schämen zu müssen.“ Die unbeugsame Frau zwang Vivantes in die Knie. Sie ist Berlins tapferste Altenpflegerin.
15.000 Euro Entschädigung erstritt Heinisch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, erreichte für Arbeitnehmer ein wichtiges Urteil. Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber öffentlich anprangert, darf nicht fristlos gefeuert werden. Das war in ihrem Fall passiert.
Januar 2003 - Oktober 2004: Heinisch und ihre Kollegen weisen die Geschäftsführung von Vivantes mehrfach darauf hin, dass Personal an ihrem Arbeitsplatz, einem Wohnpflegeheim, überlastet ist und daher seinen Pflichten nicht mehr nachkommen kann. Moniert wird auch, dass Pflegeleistungen nicht korrekt dokumentiert würden.
November 2003: Die Altenpflegerin wendet sich an die Pflegedienstleitung und weist auf Missstände in der Altenpflege hin. Zeitgleich stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen „wesentliche Mängel“ bei Pflege, Personal, Pflegestandards und der Dokumentation fest.
März, Mai und August 2004: Heinisch gibt eine Überlastungsanzeige ab. Dieser zufolge mussten zwei Pflegekräfte mehr als 40 Pflegebedürftige betreuen.
November 2004: Heinisch wendet sich an die Vivantes-Geschäftsführung, einen Monat später an den Vivantes-Aufsichtsrat.
Dezember 2004: Heinisch erstattet gegen die Vivantes-Geschäftsführung Strafanzeige wegen besonders schweren Betruges. Begründungen: Sie leiste nicht die in der Werbung versprochene Pflege und erbringe somit nicht die bezahlten Dienstleistungen. Zugleich würden die Patienten gefährdet.
Januar 2005: Die Staatsanwaltschaft Berlin stellt die Ermittlungen ein. Im Februar erfolgt eine Wiederaufnahme, im Mai die erneute Einstellung.
19. Januar 2005: Ihr wird - krankheitsbedingt - erstmals zu Ende März das seit 2000 bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt.
9. Februar 2005: Ihr wird fristlos zu Ende März gekündigt.
Januar/Februar 2005: Auf einem Flugblatt werden die Zustände in der Pflegeeinrichtung veröffentlicht. Vivantes behauptet, Heinisch habe die Aktion initiiert.
25. April 2005: Sie erhält erneut eine fristlose Kündigung.
August 2005: Das Arbeitsgericht erklärt die Kündigung für unrechtmäßig.
März 2006: Das Landesarbeitsgericht hebt das Urteil wieder auf.
2007: Heinisch erhält den „Whistleblower-Preis“. Das Auswahlkomitee führt ihre „Zivilcourage“ und ihr „Standvermögen“ an.
Quelle: Unterlagen Rechtsanwalt Benedikt Hopmann
Heinisch hatte 2002 im Vivantes-Pflegeheim in der Teichstraße (Reinickendorf) angefangen, ist noch heute entsetzt über das damalige Chaos dort. Patienten seien nicht versorgt, sondern mit Mitteln ruhig gestellt worden, Windeln liefen über, Bewohner stürzten und wurden nachts in ihrer Blutlache gefunden. Personal fehlte und Heinisch (zwei Kinder, wohnt in Prenzlauer Berg) schrieb Überlastungsanzeigen: „Pflegeheime sind doch keine Fabriken. Es kann nicht sein, dass Patienten bis mittags in ihrem Kot und Urin liegen.“ Doch ihre Vorgesetzen reagierten nicht und Heinisch schaltete die Staatsanwaltschaft ein, stellte Strafanzeige gegen den Konzern. Vivantes warf sie raus.
Es folgten Prozesse, Prozesse, Prozesse, zermürbende Schriftwechsel. Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Beschwerden bei Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht. Am Ende wurde Heinisch abgeschmettert.
Nun die erlösende Nachricht aus Frankreich: Das öffentliche Interesse sei in dieser Sache wichtiger, als die mögliche Rufschädigung des Unternehmens. Heinisch-Anwalt Benedikt Hopmann (61) prüft jetzt Ansprüche auf Schadensersatz. Heinisch selbst erlitt 2008 einen Nervenzusammenbruch, wird gequält von Depressionen, lebt von einer Mini-Rente: „Ich verlange eine Entschuldigung.“ SCHA

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