Donnerstag, 21. Juli 2011
Berlins tapferste Altenpflegerin

Der große Sieg einer Unbeugsamen


Der große Sieg einer Unbeugsamen

Altenpflegerin Brigitte Heinisch verklagte Vivantes und hat den Kampf nach sechs Jahre gewonnen.

Foto: dapd
Berlin –  

Brigitte Heinisch (49) spricht leise, sie sagt: „Ich jedenfalls kann jeden Morgen in den Spiegel sehen, ohne mich schämen zu müssen.“ Die unbeugsame Frau zwang Vivantes in die Knie. Sie ist Berlins tapferste Altenpflegerin.

15.000 Euro Entschädigung erstritt Heinisch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, erreichte für Arbeitnehmer ein wichtiges Urteil. Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber öffentlich anprangert, darf nicht fristlos gefeuert werden. Das war in ihrem Fall passiert.

Der Fall Heinisch

Januar 2003 - Oktober 2004: Heinisch und ihre Kollegen weisen die Geschäftsführung von Vivantes mehrfach darauf hin, dass Personal an ihrem Arbeitsplatz, einem Wohnpflegeheim, überlastet ist und daher seinen Pflichten nicht mehr nachkommen kann. Moniert wird auch, dass Pflegeleistungen nicht korrekt dokumentiert würden.

Heinisch hatte 2002 im Vivantes-Pflegeheim in der Teichstraße (Reinickendorf) angefangen, ist noch heute entsetzt über das damalige Chaos dort. Patienten seien nicht versorgt, sondern mit Mitteln ruhig gestellt worden, Windeln liefen über, Bewohner stürzten und wurden nachts in ihrer Blutlache gefunden. Personal fehlte und Heinisch (zwei Kinder, wohnt in Prenzlauer Berg) schrieb Überlastungsanzeigen: „Pflegeheime sind doch keine Fabriken. Es kann nicht sein, dass Patienten bis mittags in ihrem Kot und Urin liegen.“ Doch ihre Vorgesetzen reagierten nicht und Heinisch schaltete die Staatsanwaltschaft ein, stellte Strafanzeige gegen den Konzern. Vivantes warf sie raus.

Es folgten Prozesse, Prozesse, Prozesse, zermürbende Schriftwechsel. Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Beschwerden bei Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht. Am Ende wurde Heinisch abgeschmettert.

Nun die erlösende Nachricht aus Frankreich: Das öffentliche Interesse sei in dieser Sache wichtiger, als die mögliche Rufschädigung des Unternehmens. Heinisch-Anwalt Benedikt Hopmann (61) prüft jetzt Ansprüche auf Schadensersatz. Heinisch selbst erlitt 2008 einen Nervenzusammenbruch, wird gequält von Depressionen, lebt von einer Mini-Rente: „Ich verlange eine Entschuldigung.“ SCHA

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