Dienstag, 15. November 2011
Schlimmer Verdacht

V-Männer sollen bei Nazi-Morden dabei gewesen sein

Von HARALD STUTTE und MARCUS BOETTCHER

2006: Der Anschlag auf ein Internetcafé in Kassel
2006: Der Anschlag auf ein Internetcafé in Kassel
Foto: dpa
Berlin –  

Die Mordserie der Nazi-Terrorzelle weitet sich zur Staatsaffäre aus: So sollen bei sechs der neun Morde Verfassungsschützer in der Nähe des Tatorts gewesen sein, in einem Fall womöglich sogar dabei. Die Staatsschützer sind zum Sicherheitsrisiko geworden.

„V-Männer“ steht eigentlich für „vigilant“, was englisch so viel wie aufmerksam oder wachsam bedeutet. Doch wie wachsam waren die V-Männer des Bundesamtes für Verfassungsschutz tatsächlich, als neun Mitbürger mit Migrationshintergrund ermordet wurden?

Helmut Roewer, einst Thüringer Verfassungsschützer. „Es gab damals eine große Kumpanei zwischen Verfassungsschutz und Rechten“, so Bodo Ramelow (Linke) heute.
Helmut Roewer, einst Thüringer Verfassungsschützer. „Es gab damals eine große Kumpanei zwischen Verfassungsschutz und Rechten“, so Bodo Ramelow (Linke) heute.
Foto: dapd

Bewegungsprofile der Polizei ergaben jetzt: In sechs Fällen, als Mitbürger mit Migrationshintergrund von Killern der Nazi-Terrorgruppe NSU gemeuchelt wurden, waren „Verfassungsschützer“ in der Nähe. Schlimmer noch: Bei der Ermordung eines Internetcafé-Betreibers in Kassel am 6. April 2006 soll ein Verfassungsschützer sogar unmittelbar anwesend gewesen sein, berichtet die „FAZ“.

„Dieser Mann hat eine offenkundig stark rechte Gesinnung. Er arbeitet im Augenblick bei der Bezirksregierung in Hessen“, erklärte Dienstag Thomas Oppermann (SPD), Vorsitzender des parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Geheimdienste. Schon fordert Unionsfraktionschef Volker Kauder den Abzug der V-Leute: „Ein Instrument, das uns nichts bringt, brauchen wir nicht.“

„Es gab immer wieder Fälle, wo V-Leute vom Staat bezahlt worden sind, die dann mit diesem Geld rassistische und rechtsradikale Propaganda finanzierten“, so Hans-Christian Ströbele, grüner Obmann im Geheimdienste-Gremium, zu uns.

Einige Beispiele:

• Tino Brandt veröffentlichte 1994 mit den 200.000 D-Mark, die er als V-Mann erhielt, Nazi-Propaganda.

• Bastian Tilger aus Lübeck stellte auf einem Friedhof eine riesige Hitler-Gedenktafel auf, wollte die Schill-Partei unterwandern.

• Mirko Hesse betrieb in Werder den Musikvertrieb „Hate Sounds“ für Nazi-CDs – bei Razzien wurden mehr als 10.000 CDs für Deutschland und USA entdeckt.

• Thomas Dienel aus Thüringen produzierte mit dem Geld vom Verfassungsschutz Propaganda für die „Deutsche Nationale Partei“.

• Die Naziband „White Aryan Rebels“ rief zum Mord am brandenburgischen Generalstaatsanwalt Rautenberg auf – Vertriebschef der Band: V-Mann Toni Stadler.

Doch was, wenn nicht nur V-Leute, sondern Beamte der Behörde rechtes Gedankengut pflegen? Helmut Roewer, Ex-Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Ex-Panzeroffizier aus dem Westen, publiziert mittlerweile Bücher im rechtsextremen Ares Verlag (dort auch erschienen: „Menschlichkeit im Krieg“ oder „Der Aids-Mythos“).

Längst stellen Bundespolitiker vieler Parteien wie FDP-Generalsekretär Christian Lindner oder Ströbele diese Behörde infrage, in der Pannen, Vertuschungen und Tabubrüche offenbar zum Tagesgeschäft gehören. Gegenüber unserer Zeitung fordert Ströbele eine „wirksamere Kontrolle“ der Geheimdienste. Es sei unverständlich, „warum wir als Parlamentarisches Kontrollgremium wieder mal nicht und dann viel zu spät unterrichtet wurden“.

Die Linke Pia Zimmermann geht indes noch einen Schritt weiter: „Der Geheimdienst gehört abgeschafft!“

Was darf ein V-Mann?

V-Leute, die für einen durchschnittlichen Lohn von 300 bis 1000 Euro im Monat kriminelle Strukturen unterwandern, dürfen Rechtsbrüche begehen.

Ex-Generalbundesanwalt Kurt Rebmann formulierte 1986, „dass mit Rechtsverletzungen verbundene Ermittlungsmethoden regelmäßig nicht gerechtfertigt sind. Nur in besonderen Ausnahmesituationen kann eine Berufung auf Paragraf 34 in Betracht kommen“.

Dieser Paragraf 34 besagt: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.“

Allerdings wird im weiteren Textverlauf auf „angemessene Mittel“ verwiesen – die Formulierung ist dehnbar. Fest steht: Kapitalverbrechen wie Mord, aber auch „unterlassene Hilfeleistung“ bei Lebensgefahr für Dritte gehören nicht dazu.

Szenen aus dem Bekenner-Video

Bildergalerie ( 23 Bilder )

Die Opfer der Mord-Serie

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