Ist es eine Straftat, wenn ein Lehrer mit seiner 14-jährigen Schülerin schläft? Bei einem Fall in Hamburg ja, bei einem Fall in Koblenz nein. Experten und Politiker fordern jetzt ein Ende dieses Irrsinns.
Deutschland diskutiert über zwei Missbrauchsfälle. An einem Gymnasium in Hamburg soll Mathe-Lehrer Peter M. (46) ein Dutzend Mal mit seiner 32 Jahre jüngeren Schülerin Sex gehabt haben. Er sitzt in U-Haft, wohl im April kommt er vor Gericht. Ein Pädagoge aus Rheinland-Pfalz hingegen ist auf freiem Fuß. Über 20 Mal wurde Dirk S. (heute 37) mit Lena W. (damals 14) intim. Dennoch sprach ihn das Oberlandesgericht Koblenz vor wenigen Tagen frei. Begründung: Er sei nur Vertretungslehrer gewesen, das Mädchen damit nicht seine Schutzbefohlene.
Die Fälle rütteln die Politik wach. Dienstag wurden sie zum Thema bei der Union im Bundestag. „Wir haben uns der Sache angenommen“, sagte der CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Patrick Sensburg. Und auch SPD-Fraktions-Vize Christine Lambrecht kündigte gegenüber unserer Zeitung an, die Rechtslage nun „ausloten“ zu wollen. Ihr sei die unterschiedliche Auslegung bisher „so nicht bekannt“ gewesen.
CDU-Mann Sensburg macht sich für eine Änderung des Gesetzes stark: „Aufgrund der unklaren Rechtsprechung sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass es für alle Lehrer an einer Schule strafbar ist, mit Schülerinnen oder Schülern sexuelle Kontakte zu haben, die unter 16 Jahren sind.“
Der Skandal-Freispruch von Koblenz „sendet ein absolut falsches Signal“, sagt der neue Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig. „Das Urteil darf kein Freibrief für Lehrerinnen und Lehrer werden, bei sexuellen Übergriffen auf über 14-Jährige straffrei auszugehen, solange die Jugendlichen nicht von ihnen regelmäßig unterrichtet werden“, sagte Rörig unserer Zeitung.
Immerhin: Am Dienstag gab die Staatsanwaltschaft Koblenz bekannt, die Ermittlungen gegen Dirk S. wieder aufzunehmen.

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