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Montag, 25. Februar 2013

Alles geregelt: So wird das Ei zum "Bio-Ei"


Das Leben von Hühnern in Freilandhaltung ist bis in den Schlaf geregelt.
Das Leben von Hühnern in Freilandhaltung ist bis in den Schlaf geregelt.
Foto: dpa

Wann darf sich ein Ei "Bio-Ei" nennen? Dafür gibt es seit dem 1. Januar 2004 genaue Richtlinien.

Demnach müssen in der Europäischen Union produzierte Eier der Güteklasse A mit einem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sein:

3 steht für Eier aus Käfighaltung, 2 für Bodenhaltung, 1 für Freilandhaltung und 0 für ökologisch erzeugte Eier - auch „Bio-Eier“ genannt.

Ob ein Ei nach ökologischen Kriterien produziert wurde, dafür sind unter anderem Futter, Haltung und Belegdichte im Stall entscheidend. Das natürliche Verhalten der Hühner steht hier im Vordergrund.

Für Bio-Legehennen gilt: sie müssen nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung grundsätzlich mit Biofutter ernährt werden. Was erlaubt ist, regeln die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Gentechnisch veränderte Futtermittel sind zum Beispiel untersagt. Auch Käfighaltung ist tabu.

Dafür gehören Sitzstangen, Sandbäder sowie Ein- und Ausflugklappen zum Standard. Auf einem Quadratmeter Fläche (ohne Wege) leben höchstens sechs Bio-Hennen, maximal 3000 pro Stall. Zum Vergleich: Im konventionellen Bereich dürfen bis zu zwölf Tiere pro Quadratmeter gehalten werden.

Rund ein Drittel ihrer Lebenszeit können die Bio-Hennen im Freien verbringen, wo Bäume oder Sträucher Schutz zum Beispiel vor der Sonne bieten. Wie bei der konventionellen Freilandhaltung ist pro Tier eine Auslauffläche von mindestens vier Quadratmetern vorgesehen.

Geregelt ist auch die Nachtruhe der Öko-Legehennen: Sie haben ein Recht auf mindestens acht Stunden Dunkelheit - ohne Tageslicht oder künstliche Beleuchtung im Stall.

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