Fünf quälend lange Jahre saß Bio-Lehrer Horst A. wegen der angeblichen Vergewaltigung einer Kollegin unschuldig hinter Gittern. Jetzt will der Pädagoge Haftentschädigung.
Eine „gezielte Falschaussage“ brachte A. 2002 ins Gefängnis: Das Landgericht Darmstadt hatte den Lehrer verurteilt, in einer Schule im südhessischen Reichelsheim eine Kollegin vergewaltigt zu haben. Im Sommer 2011 dann der Freispruch. Nun möchte der Mann aus Völklingen im Saarland 40.000 Euro Entschädigung für seine fünfjährige Haft, das sagte sein Anwalt Hartmut Lierow am Dienstag. A. lebt heute von Hartz IV.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Montag den Freispruch des ehemaligen Lehrers und verwarf die Revision des angeblichen Opfers. Das Urteil ist rechtskräftig.

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