Freitag, 13. Januar 2012
Sex mit Schülerin: Freispruch

Entsetzen und Empörung nach dem Skandal-Urteil

Von MARIE SCHÄFERS

In der legendären „Tatort“-Folge „Reifezeugnis“ verliebte sich ein Lehrer (Christian Quadflieg) in seine Schülerin (Nastassja Kinski) – mit tödlichen Folgen.
In der legendären „Tatort“-Folge „Reifezeugnis“ verliebte sich ein Lehrer (Christian Quadflieg) in seine Schülerin (Nastassja Kinski) – mit tödlichen Folgen.
Foto: dpa picture alliance
Koblenz/Düsseldorf –  

Blankes Entsetzen, Empörung pur – das sind die Reaktionen auf das Skandalurteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Ein Lehrer (damals 32), eine Schülerin (14), 22 Mal Geschlechtsverkehr – und dennoch ein Freispruch für den Pauker vor Gericht. Begründung: Er war doch nur der Vertretungslehrer.

Weil er keinen Einfluss auf die Notengebung der damals 14-jährigen Lena (Name geändert) gehabt und auch nur dreimal Vertretungsunterricht in ihrer Klasse übernommen habe, liege „kein dauerhaftes Obhutsverhältnis“ vor, so das Gericht. Für das Gericht ist damit kein Straftatbestand erfüllt, weil der Sex einvernehmlich war. Können Vertretungslehrer durch eine Gesetzeslücke legal Sex mit Schülern haben?

Wann sind Kontakte strafbar?

Sexuelle Handlungen an Kindern (unter 14) sind stets strafbar.

Ab 14 ist im Einzelfall die Reife des Jugendlichen, seine Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung entscheidend dafür, ob eine Straftat vorliegt.

In der Regel wird die Selbstbestimmung erst ab dem 16. Lebensjahr angenommen. Sexuelle Kontakte zwischen Lehrer und minderjähriger Schülerin gelten als Missbrauch Schutzbefohlener, sind strafbar (bis 5 Jahre Haft), wenn die Schülerin dem Lehrer „zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist“.

„Dienstlich gesehen ist eine Schülerin auch für einen Vertretungslehrer eine Schutzbefohlene“, sagt Margret Rössler, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung NRW und selbst Schulleiterin an einer Düsseldorfer Gesamtschule. Auch sie schockiert der Fall. „Es macht doch keinen Unterschied, ob ein Lehrer Fach- oder Klassenlehrer der betreffenden Schülerin ist oder sie gar nicht unterrichtet, er agiert dennoch immer in der Rolle eines Lehrers. Es besteht also ein Erzieher-Zögling-Verhältnis, eine sexuelle Beziehung bringt dieses erzieherische Verhältnis eindeutig in Schieflage.“

Auch ein Abhängigkeitsverhältnis könne man nicht ausschließen, obwohl die Schülerin von Lehrer Dirk S. (Name geändert) weder unterrichtet noch benotet wurde. „Das Mädchen war noch sehr jung“, mahnt Rössler. „Mit 14 Jahren ist man noch auf der Suche nach seiner Geschlechterrolle, das ist ein Übergangsalter. Ob in so einer Situation etwas einvernehmlich ist oder nicht, ist doch kaum zu beurteilen. Da sind die Grenzen fließend.“

Für die Rektorin kann es nur eine Konsequenz nach solchen Vorfällen geben: „Ein Schulleiter muss dienstlich darauf drängen, dass der Lehrer nicht länger an der Schule bleiben kann.“ Das hat auch die Schule der 14-Jährigen im Raum Neuwied getan. Dirk S. wurde sofort suspendiert, das Disziplinarverfahren gegen ihn läuft. Ausgang ungewiss, strafrechtlich passiert dem Mann aber nichts mehr. Möglicherweise unterrichtet er bald an einer anderen Schule.

Auch das rheinland-pfälzische Bildungsministerium äußerte sich „sehr überrascht“ über das Urteil und prüft mögliche Änderungen des Schulrechts, um Kinder besser vor derartigen Vorfällen zu schützen, wenn es schon das Gesetz nicht zu tun scheint.

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