Die Staatsanwaltschaft hat offenbar wieder Ermittlungen gegen einen Lehrer aufgenommen, der eine sexuelle Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin hatte.
Nach Informationen der „Rhein-Zeitung“ ist die ältere Schwester erneut zu einer Vernehmung eingeladen. Ihr soll sich der Pädagoge vor seiner Tätigkeit an der Schule der 14-Jährigen im Kreis Neuwied angenähert haben.
Laut Bericht hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen bestätigt.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Lehrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Da er nicht der Klassen-, sondern nur Vertretungslehrer des Mädchens gewesen sei, habe kein Obhutsverhältnis bestanden, hieß es zur Begründung.
Sexuelle Handlungen an Kindern (unter 14) sind stets strafbar.
Ab 14 ist im Einzelfall die Reife des Jugendlichen, seine Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung entscheidend dafür, ob eine Straftat vorliegt.
In der Regel wird die Selbstbestimmung erst ab dem 16. Lebensjahr angenommen. Sexuelle Kontakte zwischen Lehrer und minderjähriger Schülerin gelten als Missbrauch Schutzbefohlener, sind strafbar (bis 5 Jahre Haft), wenn die Schülerin dem Lehrer „zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist“.

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