Die Osloer Staatsanwaltschaft hält den Massenmörder Anders Behring Breivik für nicht zurechnungsfähig.
Zum Schluss des Verfahrens wegen der Ermordung von 77 Menschen hat die Anklage am Donnerstag auf Zwangseinweisung des Islamhassers in eine geschlossene Psychiatrie plädiert.
Dass Breivik am 22. Juli vergangenen Jahres 77 Menschen tötete, ist unumstritten. An jenem Freitag zündete er zunächst eine Bombe im Regierungsviertel von Oslo, bei deren Explosion acht Menschen ums Leben kamen. Dann setzte Breivik auf die Insel Utöya über und richtete unter den Teilnehmern eines Jugendlagers der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei ein Massaker mit 69 Toten an, bevor er sich den Einsatzkräften ergab.
Breivik sieht sich als „Kreuzritter“ gegen die Islamisierung des Abendlandes
Breivik sieht sich als „Kreuzritter“ gegen die Islamisierung des Abendlandes und räumte die Mordserie ein. Für schuldig im juristischen Sinne hält er sich allerdings nicht. „Ich gebe die Taten zu, aber nicht die juristische Schuld“, sagte Breivik beim Prozessauftakt. Zuvor hatte er bereits erklärt, er habe gehandelt, um Norwegen vor einer Islamisierung zu schützen. Das linksgerichtete politische Establishment habe er ins Visier genommen, weil dieses das Land mit seiner liberalen Einwanderungspolitik verraten habe.
In der letzten Anhörung im Prozess gegen Breivik am Mittwoch beschrieben Experten die psychologischen Folgen für die Überlebenden des Massakers und Angehörigen der Opfer. Breivik beschwerte sich, dass sein eigenes Leiden angesichts der multikulturellen Gesellschaft in Norwegen nicht genügend berücksichtigt worden sei.
„In diesem Fall geht es um Norwegens Zukunft, und Europas Zukunft, und das sind Themen, denen sie sich hätten widmen müssen“, sagte er und fügte hinzu, dass es „eine traumatische Erfahrung“ gewesen sei, „als ein engstirniger Islamophob und Rechtsextremist gebrandmarkt zu werden“.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft. Die Freiheitsstrafe könnte verlängert werden, wenn Breivik nach Ende seiner Haftzeit weiterhin als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft wird. Sollte das Gericht dem Gutachten folgen, in dem der Angeklagte für unzurechnungsfähig erklärt wird, dürfte Breivik in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen werden. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts können sowohl Verteidigung als auch Anklage Berufung einlegen.

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