Donnerstag, 19. Januar 2012
Lehrer-Freispruch

Schülerin packt aus: Es ging „immer um Sex“


Eine 14-Jährige hatte eine Affäre mit ihrem Lehrer.
Eine 14-Jährige hatte eine Affäre mit ihrem Lehrer.
Foto: dpa (Symbolbild)
Neuwied –  

Ein Lehrer (damals 32), eine Schülerin (14), 22 Mal Geschlechtsverkehr. Vor Gericht gab's für den Pauker dennoch Freispruch. Jetzt spricht die Schülerin zum ersten Mal über ihre sexuelle Beziehung zur dem 18 Jahre älteren Pädagogen.

„Ich bin seit damals in Therapie. Das hilft mir, heute kann ich darüber reden“, erzählt die junge Frau dem Magazin „Stern“.

Bei einem Schulausflug 2007 hatte sie sich in den Vertretungslehrer verliebt. Fünf Monate dauerte die Beziehung. Es sei „letztlich immer um Sex“ gegangen. „Es lief immer auf dasselbe hinaus.“

So liefen ihre Treffen ab: Mal habe er sie während des Unterrichts in der Putzkammer getroffen, mal habe er sie zu sich nach Hause geholt, während seine Frau an ihrem Arbeitsplatz war. Er habe sie auf einen Feldweg bestellt und dort abgeholt. Damit niemand sie auf den Fahrten zu ihm nach Hause von außen sehen konnte, habe sie sich in den „Fußraum reingekrümelt“, erzählt die Frau im Interview.

Anfangs habe sie ihren Lehrer noch für „einen coolen Typ“ gehalten. Sie sei verliebt gewesen. Später aber habe sie das alles „komplett runtergezogen“. „Ich saß nur noch zu Hause, hatte keine Freunde mehr“, erinnerte sie sich weiter.

Der Freispruch ist aus ihrer Sicht eine „Freibrief für jeden Lehrer“, sich an „jede 14-jährige Schülerin heranzumachen“. Der Vater kündigte unterdessen an, nun eine Zivilklage auf Schadenersatz anstrengen zu wollen. Zudem engagiere er sich in einer Initiative dafür, dass die Obhutspflicht eines Lehrers nicht nur auf die Schüler seiner eigenen Klasse beschränkt bleibt. „Wir wollen nicht, dass es anderen Kindern passiert“.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Lehrer vorige Woche vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Da er nicht der Klassenlehrer, sondern nur Vertretungslehrer des Mädchens gewesen sei, habe kein Obhutsverhältnis bestanden, hieß es zur Begründung. Das Urteil löste bundesweit eine Welle der Empörung aus.

Auch interessant
Sex mit Schülerin: Freispruch
Anzeige
Weitere Meldungen aus dem Bereich Panorama
Hier wird der Mann aus den reißenden Fluten gerettet.
Spektakuläre Rettung

Es ist erst der dritte bekannte Fall, bei dem ein Mensch ohne Sicherheitsausrüstung über den Niagarafällen in die Tiefe stürzte und überlebte.  Mehr...

Dharun R. nach der Urteilsverkündung im März
Student muss ins Gefängnis

Weil er seinen homosexuellen Mitbewohner beim Liebesspiel filmte und dies über Twitter verbreitete, wurde ein Student in den USA schuldig gesprochen.  Mehr...

Stalker Sebastian T. vor Gericht
Studentin mit Hammer getötet

Der 28 Jahre alte Ex-Student Sebastian T. ließ seinen Anwalt im Landgericht Leipzig eine knapp zehnminütige Erklärung verlesen. Dabei wurden brutale Details der Tat bekannt.  Mehr...

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Michael Spreng

Der Journalist und Politik-Berater Michael H. Spreng schreibt jeden Freitag im KURIER

Heiner Geißler, Ex-CDU-Generalsekretär im politischen Un-Ruhestand, schreibt jeden Montag im KURIER.

Der Ex-CDU-Generalsekretär im politischen Un-Ruhestand schreibt jeden Montag im KURIER

Sonderveröffentlichungen & Beilagen
Handyreporter
Blaulichtkurier
Google Anzeigen
Top Stories
Neueste Bildergalerien
Berliner Kurier