Donnerstag, 12. Januar 2012
Er war „nur“ Vertretungslehrer

Sex mit Schülerin (14): Freispruch


Auch im Klassenraum hatten Lehrer und Schülerin Sex.
Auch im Klassenraum hatten Lehrer und Schülerin Sex.
Foto: dpa (Symbolbild)
Koblenz –  

Er hatte 22-mal Sex mit seiner Schülerin – unter anderem im Klassenzimmer und einem Putzraum. Trotzdem wurde ein Lehrer aus dem Kreis Neuwied jetzt freigesprochen.

Der 37-Jährige ist verheiratet, er unterrichtete an der Hauptschule katholische Religion, Mathematik und Englisch. Lange hatte er geleugnet, dann schließlich gestanden: Er hatte eine längere Affäre mit einer 14-jährigen Schülerin.

In Vorinstanzen war der Mann zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, doch das Oberlandesgericht Koblenz entschied nun: Es lag kein sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vor. Schließlich war der Mann nur Vertretungslehrer bei seiner jungen Geliebten, deshalb habe es kein Obhutsverhältnis gegeben. Das berichtet die „Rhein-Zeitung“.

Niemand durfte von der Affäre wissen

Die Richter sprachen den Angeklagten nun frei, weil mit seinem Einsatz als Vertretungslehrer und AG-Leiter keine „weitergehenden Erziehungs- und Betreuungsziele“ verbunden gewesen seien. Die Affäre zwischen Lehrer und Schülerin hatte in einer Tanz-AG begonnen, die der Mann geleitet hatte. Er hatte dem Mädchen stets eingeschärft, dass niemand von ihrer Beziehung erfahren dürfe. Die Schülerin kam nach Ende der Affäre in psychologische Behandlung, bei ihr wurde eine posttraumatische Störung diagnostiziert.

Entsetzen über Urteil

Das Urteil sorgte bei vielen Prozessbeobachtern für Entsetzen: Die „Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.“ glaubt, dass der Schutz von Schülern vor ihren Lehren drastisch geschwächt wurde. Das Bildungsministerium in Mainz hat den Entschluss ebenfalls hart kritisiert: Die Sichtweise der Richter werde „der schulischen Realität nicht gerecht“.

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Michael Spreng

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