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Freitag, 17. August 2012

Enkel ertränkt: Deutscher Oma droht die Todesstrafe


Marianne B. droht die Todesstrafe, weil sie ihren Enkel ertränkt haben soll.
Marianne B. droht die Todesstrafe, weil sie ihren Enkel ertränkt haben soll.
Foto: dpa
Florida –  

Camden H. (†5) verbrachte einen unbeschwerten Strandurlaub in Florida mit seinen Großeltern. Bis zu jenem verhängnisvollen Tag im Januar 2010. Da ertränkte ihn seine Oma Marianne B. in der Badewanne. Die 73-Jährige muss sich nun für dieses abscheuliche Verbrechen vor einem US-Gericht verantworten. Ihr droht die Todesstrafe.

Die Verteidigung wollte bei der ersten Anhörung dabei in Apalachicola im US-Staat Florida auf Schuldunfähigkeit plädieren. Zunächst war B. für nicht verhandlungsfähig eingestuft worden. Nachdem sie mit Medikamenten behandelt wurde, entschied eine Richterin, dass sie vor Gericht gestellt werden könne.

Camden sollte nicht als Scheidungskind aufwachsen

Der fünfjährige Camden H. wurde tot in einem Ferienhaus auf der Insel St. George nahe Apalachicola aufgefunden. Sein Opa fand ihn, als er vom Einkaufen zum Ferienhaus zurückkehrte. Seine Frau habe ihm gesagt, sie habe den Jungen ertränkt, „damit er nicht in einem geschiedenen Heim aufwächst“', sagte der Ehemann.

Camdens Eltern hatten sich scheiden lassen, als der Junge anderthalb Jahre alt war. Ihrem Mann zufolge soll die Frau nach der Tat versucht haben, sich selbst im Golf von Mexiko zu ertränken.

Die Staatsanwaltschaft will ihn nun in dem Prozess aufrufen, damit er als Zeuge gegen seine Frau aussagt.

Der Vater des Jungen lehnte eine vorgerichtliche Einigung ohne Prozess ab, zu der der Richter Anklage und Verteidigung ermutigt hatte. Ein Prozess sei die einzige Möglichkeit herauszufinden, was warum geschehen sei, sagte der 53-jährige Software-Entwickler der Nachrichtenagentur AP. „Natürlich ist es irrational“, sagte er. „Es ist unmöglich, es zu erklären.“

Trauma seit dem Zweiten Weltkrieg

B. habe nie Zeichen einer psychischen Erkrankung gezeigt und er habe ihr nie misstraut, so Camdens Vater. Die Verteidigung beharrt darauf, dass Marianne B. zur Tatzeit an einer Kombination von mentalen Gebrechen, Krankheiten und Defekten litt.

Eine schwere Depression habe es ihr unmöglich gemacht, zwischen Wirklichkeit und Wahnvorstellungen zu unterscheiden, heißt es.

Bei einem Bombenangriff 1944, bei dem ihr Vater getötet worden sei, habe sie eine Schädelfraktur erlitten. Dies habe ein posttraumatisches Stresssyndrom zur Folge gehabt.

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