Wenn es ums Geld geht, dann wird auch aus dem netten Herrn Jauch (55) ein knallharter Geschäftsmann ...
Der Moderator zoffte sich auch vorm Landgericht Potsdam mit der Süddeutsche Klassenlotterie (SKL). Die hatte er zuvor vorm Landgericht Köln auf Zahlung von 780.000 Euro verklagt – weil sie im Internet mit ihm geworben hatte.
Vor dem Brandenburger Gericht waren die Vorzeichen allerdings umgekehrt. Unter dem Aktenzeichen 6 O 89/11 hat hier nämlich die SKL Günther Jauch verklagt. Die Lotterie forderte 262 000 Euro vom Entertainer zurück und deshalb gibt es neuen Ärger.
Wie bei der Internet-Werbung war der Streitpunkt im Potsdamer Verfahren ebenfalls die „5-Millionen-SKL-Show“, die Jauch bis zum April 2009 moderiert hat. Die Show lief zunächst auf RTL, aufgrund einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrags wurde die Ausstrahlung im Fernsehen aber untersagt.
Die letzten beiden Episoden wurden daher nur noch im Internet ausgestrahlt. Die SKL trug vor dem Landgericht Potsdam vor, Günther Jauch für drei Staffeln der Show verpflichtet zu haben. Es sei aber nur zur Aufzeichnung von zwei Staffeln gekommen.
Für die drei Staffeln sollen rund eine Million Euro an Jauch geflossen sein – davon forderte die SKL einen Teilbetrag zurück. Zu Recht, wie das Landgericht Potsdam urteilte. Die Richter sprachen der SKL die geforderten 262 000 Euro zu. Akzeptieren will Jauch das Urteil nicht.
Als nächste Instanz muss somit das Oberlandesgericht Brandenburg entscheiden. Wann es dort zur Verhandlung kommt, ist noch unklar. HP

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