Mittwoch, 23. November 2011
Zuzahlungsbefreiung

Medikamente - Christel Mai bekam ihr Geld zurück


Christel Mai (75) bekam endlich das Geld von der Krankenkasse.
Christel Mai (75) bekam endlich das Geld von der Krankenkasse.
Foto: Sabine Gudath
Karlshorst –  

Schlimm genug, dass KURIER-Leserin Christel Mai (75) ihren Mann verlor. Da kamen zur Trauer auch noch finanzielle Sorgen dazu. Drei Monate ließ die Krankenkasse ihres Mannes sie auf Geld warten.

Es ging um die Medikamentenzuzahlung aus dem vergangenen Jahr für Günther Mai. Er sollte 158,76 Euro erstattet bekommen. Christel Mai: "Aber vor der Endabrechnung verstarb er." Sie wandte sich an die Krankenkasse, unterschrieb eine Erklärung, dass sie die testamentarische Erbin ihres Mannes ist. Darin musste sie sich auch verpflichten, eventuelle Miterben auszuzahlen, oder falls sich eine andere Erbfolge herausstellen sollte, die Summe wieder zurückzuzahlen.

KURIER kämpft

Ärger, Probleme, Fragen? Das „Kämpft-Team“ und die Profis kümmern sich um Ihre Sorgen. Schreiben Sie uns (am besten mit Unterlagen), Absender und Telefonnummer nicht vergessen.

Aber nichts geschah. Fast drei Monate lang ließ sich die Krankenkasse Zeit. Erst als sich der KURIER einschaltete, ging alles ganz schnell. Man telefonierte mit Christel Mai (78) und überwies ihr das Geld sofort. "Ohne Sie hätte ich es noch immer nicht", dankt die Rentnerin den KURIER-Sonderreportern.

Wichtig: Den Antrag rechtzeitig stellen! Wer häufig Arzneimittel finanzieren muss, für den kann das teuer werden. Deshalb gibt es auf Antrag eine Zuzahlungsbefreiung. Danach liegt die Belastungsgrenze bei maximal zwei Prozent der jährlichen krankenversicherungspflichtigen Bruttoeinnahmen eines Patienten. Bei chronisch Kranken ist es ein Prozent. Dörte Elß, Juristin bei der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Berlin: "Ich rate dazu, den Antrag sofort im laufenden Jahr zu stellen, wenn die Zuzahlungsgrenze erreicht ist. Manche Kassen bieten auch die Möglichkeit, am Anfang des Jahres die entsprechende Summe einzuzahlen. Dann wird gleich eine Befreiung fürs ganze Jahr ausgestellt. Nach dem Tode eines Patienten ist es meist schwierig für Erben, Ansprüche an die Krankenkasse geltend zu machen." DÜBB

Mehr dazu
Nicht im Leistungskatalog

Aufnahmegebühr trotzdem bezahlt

Auch Ärger mit Unternehmen, Versicherungen oder Behörden?

Jetzt kommentieren  oder schreiben Sie direkt an

kurierkaempft@berliner-kurier.de

Anzeige
Weitere Meldungen aus dem Bereich Gesundheit
Nicht im Leistungskatalog

Endlich war er die Schmerzen in der Hand los, doch dann sorgte die Krankenkasse bei Peter Nachbar (66) für Kopfschmerzen. Die weigerte sich nämlich, die weitere Therapie nach einer Operation zu bezahlen!  Mehr...

Sportlich und fit: Simone (44) und Michael (46) Simon.
Aufnahmegebühr trotzdem bezahlt

Endlich wieder Sport treiben, das wollten Michael (46) und Simone (44) Simon. Das Angebot zum Sparen vom Fitnessstudio klang verlockend, wurde aber leider nicht eingehalten.  Mehr...

Verdienstausfall von der Kasse

Husten und Fieber. Vier Tage musste Bettina K. (29) aus Weißensee das Bett hüten, konnte nicht zur Arbeit gehen. Doch die kurze Krankschreibung sollte für die Angestellte teuer werden. Wären da nicht die KURIER-Sonderreporter.  Mehr...

Anzeige
KURIER kämpft!
Schreiben Sie uns!
Handyreporter
Berliner Kurier
Anzeige
Anzeige
Lifestyle-Videos
Alle Videos
Google Anzeigen
Webtipps
Angesagte Modelabels wie Lacoste gibt es im Streetwear-Shop www.def-shop.com