Montag, 21. November 2011
Nicht im Leistungskatalog

Handschiene für Therapie nach der OP



Foto: Thomas Lebie
Charlottenburg –  

Endlich war er die Schmerzen in der Hand los, doch dann sorgte die Krankenkasse bei Peter Nachbar (66) für Kopfschmerzen. Die weigerte sich nämlich, die weitere Therapie nach einer Operation zu bezahlen!

Seit knapp zwölf Jahren leidet Peter Nachbar unter einer knotigen Verhärtung an der rechten Hand. Das bereitete ihm oft große Schmerzen und darum war er froh, als ihm sein Arzt Linderung durch eine Operation versprach.
Die verlief glatt, aber Ärger mit der Kostenübernahme der Therapie danach verdüsterte die Freude für Herrn Nachbar. "Nach der OP musste ich einige Wochen lang nachts eine spezielle Schiene in Form eines Handschuhs tragen. Obwohl der Arzt mir die Notwendigkeit bescheinigte, zahlte die Krankenkasse den Preis von knapp 90 Euro nicht. Es hieß, die beantragte Leistung sei kein zugelassenes Hilfsmittel im Leistungsplan der Kasse."
Peter Nachbar solle eine andere zugelassene Schiene tragen, hieß es in der Begründung.


Die Sonderreporter informierten sich bei dem behandelnden Arzt und erfuhren, dass nur die Spezialschiene im besonderen Fall von Peter Nachbar geeignet ist. Davon ließ sich dann schließlich auch die Krankenkasse überzeugen und fällte eine Einzelfallentscheidung zugunsten des KURIER-Lesers. DÜBB

Auch Ärger mit Unternehmen, Versicherungen oder Behörden?

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