Montag, 21. November 2011
Aufnahmegebühr trotzdem bezahlt

Rabatt-Ärger im Fitness-Studio


Sportlich und fit: Simone (44) und Michael (46) Simon.
Sportlich und fit: Simone (44) und Michael (46) Simon.
Foto: Berliner_Kurier
Hellersdorf –  

Endlich wieder Sport treiben, das wollten Michael (46) und Simone (44) Simon. Das Angebot zum Sparen vom Fitnessstudio klang verlockend, wurde aber leider nicht eingehalten.

Weil die beiden sportbegeisterten Hellersdorfer vor Jahren schon einmal Mitglied gewesen waren, sollte ihnen die Aufnahmegebühr erlassen werden. "Ein schönes Schnäppchen", freuten sich die zwei. Immerhin 25 Euro pro Person wären das gewesen.

Aber bei der ersten Abbuchung war die Freude dahin. "Von unseren Konten abgezogen wurden auch die Aufnahmegebühren." Also: Rückbuchung und Schreiben ans Fitnessstudio mit Kopie des Aufnahmeantrags, in dem die Freistellung notiert ist.

Trotzdem ging es weiter mit den Mahnungen, dazu kamen Mahngebühren - so wuchs der Ärger weiter an. Nach einem halben Jahr reichte es dem Ehepaar. Es wandte sich an die Sonderreporter. Die wandten sich an "Fit T9" und erfuhren, dass es sich um eine Falscheingabe ins Computersystem handelte, die sofort korrigiert wurde. Nun bekamen die Simons ihre Gutschrift und noch Getränkegutscheine zur Entschuldigung obendrauf.

Wichtig: Unzulässige Klauseln in Sportstudio-Verträgen sind zum Beispiel Benachteiligungen bei Kündigung und Preiserhöhungen. Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg: "Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung können neben Sportuntauglichkeit auch eine Schwangerschaft, die Einberufung zum Wehrdienst oder wesentliche Leistungsänderungen des Studios bei Öffnungszeiten und Trainingsangeboten sein." DÜBB

Auch Ärger mit Unternehmen, Versicherungen oder Behörden?

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