Neues Jahr, neues Glück? Oder doch eher neue Kosten, neue Regeln, neue Gebühren?
Wenn die Deutschen am Neujahrsmorgen verkatert aus den Betten kriechen, haben sich über Nacht viele Dinge geändert: Neben der Jahreszahl unter anderem das Renteneintrittsalter, die Bahnpreise oder auch die Beiträge für die private Krankenversicherung. Einige Neuerungen sind gut für uns – andere schmerzen im Portemonnaie.
Damit niemand den Überblick verliert, haben wir die wichtigsten Änderungen hier zusammengestellt:
Strom und Gas:
Mit dem Jahreswechsel wird Energie teurer: Der Strompreis steigt im Schnitt um vier Prozent, der Gaspreis um etwa acht Prozent an. Für 4000 Kilowattstunden pro Jahr werden dann 35 Euro mehr fällig.
Rente:
Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre beginnt in kleinen Schritten: Wer 1947 geboren ist, darf mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1949 muss schon zwei Monate länger schuften. Und wer ab 1964 geboren ist, bekommt die volle Rente erst, wenn er bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet hat. Wer früher Schluss macht, hat drastische Abzüge.
Zahnarzt:
Der Besuch beim Zahnarzt ist ohnehin keine schöne Angelegenheit – jetzt schmerzt er auch noch richtig dem Portemonnaie: Ab Januar müssen Kassenpatienten bei Zahnersatz und Implantaten bis zu 20 Prozent mehr Eigenanteil blechen. Für Privatpatienten werden alle Zahnarztkosten um bis zu 20 Prozent teurer.
Private Krankenversicherung:
Hier steigen die Beiträge im neuen Jahr teilweise radikal an: Im Extremfall werden bis zu 70 Prozent mehr verlangt. In so einer Situation haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht – doch wer die Versicherung wechselt, muss dafür meist ebenfalls blechen.
Bahnfahrten:
Im Fernverkehr verlangt die Bahn im Schnitt 3,9 Prozent mehr für Fahrscheine, im Nahverkehr sind es 2,7 Prozent Aufschlag. Diese Erhöhung greift aber nicht erst zum neuen Jahr: Bereits zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember wurden die Preise nach oben geschraubt.
Arbeitsausgaben:
Bei der Steuererklärung konnten Arbeitnehmer bislang 920 Euro als Werbungskosten pauschal absetzen – der Betrag steigt. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 wird er auf 1000 Euro erhöht.
Rentenversicherung:
Hier gibt es eine Mini-Entlastung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent. Bedeutet: Bei einem Jahresbruttogehalt von 50 000 Euro bleiben am Jahresende 6 Euro mehr im Sparstrumpf.
Pflegegeld:
Es geht bergauf – zumindest ein bisschen: Pflegebedürftige und kranke Menschen bekommen monatlich je nach Pflegestufe 10 bis 15 Euro mehr, wenn sie Zuhause betreut werden. Wer im Heim lebt, bekommt nur bei Pflegestufe III mehr Bares: 40 Euro mehr im Monat.
Elterngelder:
Bei Kindergeld und Kinderfreibeträgen gibt es endlich gute Nachrichten: Ab dem neuen Jahr dürfen volljährige Kinder in der Ausbildung unbegrenzt selbst Geld verdienen – ohne dass die Eltern Vorteile einbüßen. Mutter und Vater haben außerdem jetzt weniger Probleme, die Kosten für die Betreuung von unter 14-Jährigen abzusetzen: Job-Nachweise sind hier nicht mehr erforderlich. Mehr Geld bekommen Eltern aber nicht: Das Finanzamt erkennt weiterhin zwei Drittel der Betreuungskosten an, die 4000-Euro-Grenze wird nicht überschritten.

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