Was hat eigentlich die jüdische Beschneidung, d. h. das Abschneiden der Vorhaut des männlichen Geschlechtsorgans, mit der Religionsfreiheit zu tun?
Religionen wollen nach ihrem eigenen Anspruch ihren Glauben an Gott darstellen und vermitteln. Was ist das eigentlich für eine Vorstellung von Gott, der irgendwo in diesem unendlichen Universum sitzt oder schwebt und den richtigen Glauben an ihn von einer Beschneidung des Penis abhängig macht? Ein absurdes und perverses Gottesbild, das in der alttestamentarischen Theologie entstanden ist, um die völkische Einheit der Juden zu sichern.
Angesichts der Geschichte des jüdischen Volkes ist dieses nationale Ziel absolut berechtigt. Ob das Mittel der Beschneidung, also die relativ harmlose Körperverletzung eines unmündigen, nicht einwilligungsfähigen Kindes, legitim ist, darum müsste eigentlich der Streit gehen. Es geht nicht um Religionsfreiheit, sondern um die Gewissensfreiheit der Eltern, dieses Merkmal der Zugehörigkeit zum jüdischen Volk auf ihre männlichen Kinder übertragen zu können.
Wenn dies von unserer verfassungsmäßigen Ordnung akzeptiert wird, dann muss aber gleichzeitig mit aller Schärfe die männliche von der weiblichen Beschneidung abgegrenzt werden. Diese ist eine brutale Misshandlung der betroffenen Mädchen, bei der die Klitoris und die äußeren und inneren Schamlippen ganz oder teilweise entfernt werden. Über 100 Millionen Frauen sind von dieser Barbarei betroffen, bei uns in Deutschland mehr als 30000. Es muss von Politik und Justiz klargestellt werden, dass diese Genitalverstümmelung verfassungswidrig und als schwere Körperverletzung strafbar ist.
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