Über „kino.to“ sahen sich Millionen Nutzer jahrelang Filme und Serien an. Plötzlich Razzia, Festnahmen und Stilllegung der Seite.
Jetzt ging ein anderes Portal freiwillig vom Netz: „drei.to“, eine der beliebtesten Seiten für den Austausch von Musik und Filmen. Sie war vor allem bei Jugendlichen beliebt, dabei drohen saftige Strafen: Pro Lied können je nach Urteil 15 bis 200 Euro fällig werden.
„Downloads sind meist schnell und unkompliziert“, sagt Markus Grimm, Internetexperte von „Chip.de“. Aber: „In vielen Fällen ist das illegal – vor allem bei kostenlosen Angeboten.“
Auf Seiten wie „drei.to“ können Nutzer nach ihrem Wunschtitel suchen, bekommen dann den Link zu einem Internetspeicher, auf dem ein anderer Nutzer die Datei abgelegt hat. Klingt komfortabel, ist aber strafbar. Wer aktuelle Songs legal laden will, muss sie bei „Amazon“ oder „iTunes“ etwa kaufen. Eine Alternative sind Seiten wie „Tonspion.de“. Hier stellen Künstler einzelne Songs kostenlos zur Verfügung.
1998 entwickelte Shawn Fanning die erste große Musiktauschbörse „Napster“: Nutzer tauschten MP3-Dateien über das Internet. Eine Software durchsuchte dafür die Rechner nach Dateien, über einen Server konnten andere User darauf zugreifen. 2001 wurde das ursprüngliche „Napster“ nach Klagen und Sicherheitslücken abgeschaltet. Nach ähnlichem Prinzip funktionierten „eDonkey“, „Kazaa“ und das schwedische Portal „Pirate Bay“. 2009 wurde dessen Betreiber unter großem Medieninteresse verurteilt. Seit Mai 2010 betreibt die schwedische Piratenpartei die Seite. Sie ist noch immer online.
Das Internet bietet ein riesiges Angebot an Musik, Filmen und Serien. Was ist legal? Wann mache ich mich strafbar? Und wann tappt mein Kind in die Kriminalitätsfalle? Wie klären auf.

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