Über „kino.to“ sahen sich Millionen Nutzer jahrelang Filme und Serien an. Plötzlich Razzia, Festnahmen und Stilllegung der Seite.
Jetzt ging ein anderes Portal freiwillig vom Netz: „drei.to“, eine der beliebtesten Seiten für den Austausch von Musik und Filmen. Sie war vor allem bei Jugendlichen beliebt, dabei drohen saftige Strafen: Pro Lied können je nach Urteil 15 bis 200 Euro fällig werden.
„Downloads sind meist schnell und unkompliziert“, sagt Markus Grimm, Internetexperte von „Chip.de“. Aber: „In vielen Fällen ist das illegal – vor allem bei kostenlosen Angeboten.“
Auf Seiten wie „drei.to“ können Nutzer nach ihrem Wunschtitel suchen, bekommen dann den Link zu einem Internetspeicher, auf dem ein anderer Nutzer die Datei abgelegt hat. Klingt komfortabel, ist aber strafbar. Wer aktuelle Songs legal laden will, muss sie bei „Amazon“ oder „iTunes“ etwa kaufen. Eine Alternative sind Seiten wie „Tonspion.de“. Hier stellen Künstler einzelne Songs kostenlos zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt: Aktuelle Kinofilme gibt es nicht legal im Internet! Plattformen im Stil von „kino.to“ bieten verbotenerweise Kassenschlager wie „Fluch der Karibik 4“ an. Nutzer wurden bislang nicht belangt, bewegen sich aber in juristischen Grauzonen. Legale Alternativen für ältere Filme sind „myvideo.de“, „MSN Movies“ und „Videoload Free“. Die Filme werden über Streams angeschaut, also nicht dauerhaft gespeichert. Hunderte Filme sind im Angebot, jedoch oft mit Werbeunterbrechungen. Aktuelle Serienfolgen gibt es häufig kostenlos beim jeweiligen Sender - auch hier muss mit Werbung gerechnet werden.
Über Webradios können Nutzer in Livestreams Musik hören. Das ist kostenlos, legal - und mit entsprechender Software können die Songs sogar gespeichert werden. Programme erkennen einzelne Lieder und nehmen diese auf. „Das ist juristisch völlig unproblematisch“, sagt Anwalt Christian Solmecke. Wer genug Ausdauer hat, kann sich so ein Archiv aktueller Songs anlegen. Eine Alternative sind Streamingportale wie „Napster“ oder „Simfy“. Man kann nach Anmeldung Musik online hören - wer Lieder speichern will, muss zahlen.
Wer hier Musik hört und mitschneidet, macht sich nicht strafbar. „Das ist erlaubt“, sagt Solmecke. Vorsicht ist nur geboten, wenn es sich um private Konzertmitschnitte handelt. Das Ansehen ist erlaubt, das Abspeichern fällt in eine Grauzone.
Wer nicht gegen das Gesetz verstoßen will, sollte auf sein Bauchgefühl hören. Solmecke rät: „Wenn viele aktuelle Lieder oder Filme kostenlos angeboten werden, dann muss daran etwas faul sein.“
1998 entwickelte Shawn Fanning die erste große Musiktauschbörse „Napster“: Nutzer tauschten MP3-Dateien über das Internet. Eine Software durchsuchte dafür die Rechner nach Dateien, über einen Server konnten andere User darauf zugreifen. 2001 wurde das ursprüngliche „Napster“ nach Klagen und Sicherheitslücken abgeschaltet. Nach ähnlichem Prinzip funktionierten „eDonkey“, „Kazaa“ und das schwedische Portal „Pirate Bay“. 2009 wurde dessen Betreiber unter großem Medieninteresse verurteilt. Seit Mai 2010 betreibt die schwedische Piratenpartei die Seite. Sie ist noch immer online.
Das Internet bietet ein riesiges Angebot an Musik, Filmen und Serien. Was ist legal? Wann mache ich mich strafbar? Und wann tappt mein Kind in die Kriminalitätsfalle? Wie klären auf.

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