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Mittwoch, 22. Juni 2011

Grauzone Internet: Was darf ich saugen?

Von JULIA TROESSER

Bei illegalen Portalen gibt es aktuelle Filme.
Bei illegalen Portalen gibt es aktuelle Filme.
Foto: Montage: EXPRESS

Über „kino.to“ sahen sich Millionen Nutzer jahrelang Filme und Serien an. Plötzlich Razzia, Festnahmen und Stilllegung der Seite.

Jetzt ging ein anderes Portal freiwillig vom Netz: „drei.to“, eine der beliebtesten Seiten für den Austausch von Musik und Filmen. Sie war vor allem bei Jugendlichen beliebt, dabei drohen saftige Strafen: Pro Lied können je nach Urteil 15 bis 200 Euro fällig werden.

Mit "Napster" fing alles an

1998 entwickelte Shawn Fanning die erste große Musiktauschbörse „Napster“: Nutzer tauschten MP3-Dateien über das Internet. Eine Software durchsuchte dafür die Rechner nach Dateien, über einen Server konnten andere User darauf zugreifen. 2001 wurde das ursprüngliche „Napster“ nach Klagen und Sicherheitslücken abgeschaltet. Nach ähnlichem Prinzip funktionierten „eDonkey“, „Kazaa“ und das schwedische Portal „Pirate Bay“. 2009 wurde dessen Betreiber unter großem Medieninteresse verurteilt. Seit Mai 2010 betreibt die schwedische Piratenpartei die Seite. Sie ist noch immer online.

Das Internet bietet ein riesiges Angebot an Musik, Filmen und Serien. Was ist legal? Wann mache ich mich strafbar? Und wann tappt mein Kind in die Kriminalitätsfalle? Wie klären auf.

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