Freitag, 17. Februar 2012
Verfassungsbeschwerde

Kann ihr Protest Nachtflüge noch verhindern?


Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ist eine Forderung der Fluglärmgegner, wie auf der Demo im März 2011 in Schönefeld.
Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ist eine Forderung der Fluglärmgegner, wie auf der Demo im März 2011 in Schönefeld.
Foto: Kaufhold
Blankenfelde –  

Sie wollen sich nicht den Schlaf rauben lassen: Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Airport in Schönefeld Verfassungsbeschwerde eingelegt. Damit geht sie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2011 vor.

Die Leipziger Richter hatten die Nacht auf fünf Stunden verkürzt, auch zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr Starts und Landungen erlaubt - im Durchschnitt 77 Flüge, maximal 103. So wird der Airport am 3. Juni auch eröffnet werden. Denn die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, frühestens in einem Jahr wird sie in Karlsruhe vorm Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Durch das Leipziger Urteil sieht Blankenfelde aber sein Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt. „Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Argumente gegen das Nachtfluggutachten der Firma Intraplan, das den Festlegungen zum Nachtflug zugrunde liegt, nicht gewürdigt“, sagte Bürgermeister Ortwin Baier (SPD). „Einwände gegen das aus unserer Sicht widersprüchliche Gutachten durften wir nicht vortragen.“

Blankenfelde ist die vom Fluglärm am meisten gebeutelte Gemeinde. Für einen Großteil der rund 25 500 Einwohner wird es ab 3. Juni nicht einen einzigen lärmfreien Tag mehr geben. In nur 250 bis 600 Metern Höhe werden entweder startende oder landende Maschinen über sie hinweg fliegen.

Auch eine Klagegemeinschaft aus 13 Bürgerinitiativen hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, gab der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) am Donnerstag bekannt. Folgen die Karlsruher Richter den Beschwerden, muss das Verfahren zu den Nachtflügen neu aufgerollt werden.

MKL

Wer jetzt zugedröhnt wird und wer verschont wird

Rangsdorf

„Wir werden gegen das Bundesamt für Flugsicherung klagen“, sagt Robert Nicolai, Chef der Bürgerinitiative in Rangsdorf. „Die Flugrouten über unseren Ort sind unzumutbar.“ Bis September 2010 hatten sich die Rangsdorfer darauf verlassen, dass sie vom Fluglärm verschont bleiben. Und nicht nur sie. „Viele Zuzügler hatten den Versprechungen in Hochglanzbroschüren geglaubt, dass Rangsdorf nicht in der Einflugschneise liegt“, sagt Bürgermeister Klaus Rocher (FDP). „So hat sich die Einwohnerzahl seit den 90er Jahren auf 10.000 fast verdoppelt. Und alle wurden sie betrogen. Zwar nicht von irgendwelchen ,Heuschrecken’, sondern von den Regierungschefs, die im Flughafen-Aufsichtsrat sitzen.“

Nach den nun festgelegte Routen wird Rangsdorf an keinem Tag mehr Ruhe finden. Bei Starts Richtung Westen werden die Jets in etwa 700 Metern Höhe über den Ort donnern. Und bei Starts nach Osten wird Rangsdorf von jenen (vorerst 108) Jets tangiert, deren Ziele im Westen sind und die über die sogenannte Hoffmannkurve eine Kehre machen. Rangsdorf hatte im Planfeststellungsverfahren kein Mitspracherecht, weil man angeblich im „grünen Bereich“ lag, deshalb durfte man auch bis Herbst 2010 nicht in der Fluglärmkommission mitreden. Nicolai: „Das empfinden viele Bürger als übelste Täuschung.“

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