Susanne G. ist eine junge, attraktive Frau. Unfassbar: Die sympathische 28-Jährige hat ihre kleine Tochter getötet.
Am vergangen Freitag wird Susanne G. mit starken Unterleibsschmerzen in ein Krankenhaus eingeliefert. Bei der anschließenden Untersuchung wird festgestellt: Die Frau hat vor kurzem entbunden! Die Polizei wird alarmiert, schließlich gibt die Frau alles zu. Sie habe Mitte vergangener Woche ein Kind bekommen und es in einer Plastiktüte auf dem Grundstück ihrer Eltern abgelegt.
Eine Mutter soll ihr Neugeborenes in Berlin aus einem Fenster im 5. Stock geworfen haben. Der Junge wurde nur wenige Stunden alt.
In Lauchhammer (Oberspreewald-Lausitz) wird ein totes Baby gefunden, der Leichnam weist Verletzungen auf. Bei der Obduktion werden schwere Schädelverletzungen festgestellt. Unklar bleibt vorerst, ob ein Unfall oder ein Verbrechen vorliegt.
Polizisten finden die Überreste eines toten Babys im Garten der Eltern in Jüterbog (Teltow-Fläming). Die Mutter und ihr Ex-Partner sollen das Baby nach der Geburt 2009 vergraben haben.
In einem Kleidercontainer im sächsischen Schwarzenberg wird eine Babyleiche entdeckt. Laut Obduktion ist der neugeborene Junge erstickt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Chemnitz gibt es bei den Ermittlungen noch keinen Durchbruch.
Eine 20-Jährige in Berlin wirft ihren Jungen kurz nach der Geburt aus einem Wohnungsfenster in den Schnee. Das Baby überlebt nur wenige Stunden. Das Berliner Landgericht verurteilt die Mutter wegen Totschlags zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung.
Im hessischen Mittenaar bringt eine 21 Jahre alte Frau ein Baby zur Welt, packt es in eine Tüte und steckt es in eine Mülltonne. Als die Polizei das Kind findet, ist es tot.
In einer Gefriertruhe in Wenden (Nordrhein-Westfalen) werden drei Leichen entdeckt. Vor Gericht gesteht die 44-jährige Mutter, die Mädchen 1986, 1988 und 2004 geboren und nach deren Tod dort versteckt zu haben. Wegen zweifachen Totschlags wird sie im Dezember 2008 zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, eine Tat ist verjährt.
In einer Müll-Sortieranlage im sächsischen Wiesenbad liegt ein toter männlicher Säugling auf dem Förderband. DNA-Proben führen die Ermittler auf die Spur der 17 Jahre alten Mutter.
Eine 17-Jährige erdrosselt einen Jungen kurz nach der Geburt in der elterlichen Wohnung im brandenburgischen Schwarzheide. Das Landgericht Cottbus verurteilt die Frau zwei Jahre später zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Im Tiefkühlschrank einer Erfurter Wohnung werden zwei tote Säuglinge gefunden. Eine 35-Jährige gesteht, die Kinder nach der Geburt in eine Mülltüte gewickelt und in den Gefrierschrank gelegt zu haben. Die Babys hätten nicht zu ihren Berufsplänen gepasst.
Ein totes, neugeborenes Mädchen wird in Neudietendorf (Thüringen) in einem Müllcontainer entdeckt. Eine psychisch kranke 39-Jährige hat es dort abgelegt.
Wegen der Tötung ihres Babys in einem Kölner Café wird eine Kinderpflegerin zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Frau hatte ihren gerade in der Toilette des Cafés entbundenen Säugling in einen Mülleimer gesteckt. Das Baby erstickte.
In einer Garage im brandenburgischen Brieskow- Finkenheerd werden bei einer Entrümpelung neun Babyleichen entdeckt. Sie liegen in einem mit Sand gefüllten Aquarium, in Eimern und Blumenkübeln. Die Mutter wird wegen Totschlags zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Und wirklich: Bei der Durchsuchung des Gartens finden die Ermittler die verpackte Babyleiche. „Die durchgeführte Sektion des Mädchens ergab, dass der Säugling normal entwickelt und lebensfähig war“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Neuruppin.
Warum die zierliche Susanne G., die bereits zwei Kinder (5 und 9 Jahre) hat, das kleine Mädchen umbrachte, ist unklar. Bislang ist die Frau völlig unbescholten, auch beim Jugendamt war sie nicht bekannt. Bei den Vernehmungen gab Susanne G. lediglich an, von einer Schwangerschaft nichts gewusst zu haben. Auch ihre Chefin sagte dem KURIER, dass „von einem Bauch überhaupt nichts zu sehen war“.
Gegen Susanne G. wurde Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen. Da jedoch keine Fluchtgefahr besteht, wurde die junge Frau von der Untersuchungshaft zunächst verschont, durfte nach Hause zu ihren Eltern gehen.

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