Nach seinem Sieg bei „Big Brother“ 2005 schwamm Sascha Sirtl im Geld: Er bekam eine Million Euro Preisgeld dafür, dass er sich ein Jahr von RTL2 filmen ließ.
Doch nun muss er Steuern nachzahlen. Denn das Abhängen im „Big Brother“-Container ist eine Art „nicht-selbstständiger Arbeit“ und damit einkommenssteuerpflichtig.
Damit wies der Bundesfinanzhof (BFH) eine Beschwerde des 34-Jährigen ab.
Anders als bei Quizshows wird „Big Brother“ nicht als (steuerfreies) Spiel oder Wette gewertet, die Teilnahme daran sei vielmehr eine „steuerpflichtige sonstige Leistung“.
Das Urteil könnte auf lange Sicht das Aus für Sendungen wie z. B. „Dschungelcamp“ bedeuten. Denn auch dort könnten Teilnehmer vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden.

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