Was ist eigentlich mit „Flensburg“ gemeint?
Mit diesem „Flensburg“, von dem häufig die Rede ist, ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Hauptsitz in der Ostseestadt gemeint, das das Verkehrszentralregister verwaltet. „Für jedes Verkehrsdelikt mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr gibt es einen Eintrag im Register“, erklärt KBA-Sprecher Stephan Immen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Punktzahl und Bußgeldhöhe – nach dem Motto: 80 Euro gleich 2 Punkte – besteht aber nicht. Wer zum Beispiel bei Nebel ohne Licht fährt, zahlt 40 Euro und bekommt 3 Punkte. Wer sich dagegen nicht an die Kindersitzpflicht hält, muss ebenfalls 40 Euro bezahlen, erhält aber nur 1 Punkt.
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