Eine immer wieder gemachte Erfahrung im Umgang mit Inkasso-Diensten: Je unbegründeter die Geldforderung ist, die da gestellt wird, desto heftiger sind die Drohungen. Dabei ist etwa das Kammergericht Berlin als Aufsichtsbehörde für die in der Hauptstadt zugelassenen Inkassodienste der Auffassung: Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt. Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der "Deutschen Zentral Inkasso GmbH" die Zulassung. Hunderte Beschwerden hatte es gegen die "Zentral Inkasso" nämlich gehagelt, vor allem, weil sie regelmäßig die vermeintlichen Forderungen einer Internet-Plattform "outlets.de" einzutreiben versuchte - und diese Internet-Plattform wird auf den Listen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen auf der Liste der Abzocker, der "Kostenfallen im Internet" geführt. Allerdings: Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH legte gegen den vom Kammergericht ausgesprochenen Lizenz-Entzug Klage beim Verwaltungsgericht ein - und solange der Prozess läuft, dürfen alle Beteiligten weitermachen wie bisher. Für betroffene Verbraucher heißt das: Wenn man sicher ist, dass man nichts zu bezahlen hat, lässt man sich von keinem Droh-Schreiben Bange machen. Reiner Bluff ist zum Beispiel die Ankündigung, man werde, wenn man nun nicht zahle, der Schufa als Schuldner gemeldet - mit allen bösen Konsequenzen. Bei der Schufa dürfen gar keine strittigen Forderungen eingetragen werden - und das Berliner Kammergericht drohte einem Inkassodienst sogar schon einmal 250 000 Euro Zwangsgeld an, falls es noch einmal eine solche rechtswidrige Eintragung veranlasse (Az. 9 O 21/09). Ebenfalls sehr beliebt: Der Inkasso-Dienst zitiert irgendwelche Urteile, nach denen andere "Kunden" zur Zahlung verurteilt wurden. Auch davon darf man sich nicht blenden lassen: Denn über den eigenen Fall sagt ein solches Urteil meistens nichts aus. Vielleicht etwa wurde der "Kunde" deshalb ja dort nur zur Zahlung verurteilt, weil er eine Frist verpasste ... Auf Inkasso-Briefe gar nicht reagieren, wie in manchen Internet-Foren geraten wird, ist deshalb auch nicht immer ideal. Sicherer fährt man meist, wenn man die Forderung ganz generell bestreitet, gegen einen Mahnbescheid fristgemäß Widerspruch einlegt, sich notfalls an einen Anwalt wendet. ------------------------------ KAMMERGERICHT IST DIE AUFSICHTSBEHÖRDE FRISTEN MÜSSEN IN JEDEM FALL GEWAHRT WERDEN

